1,25 Mrd. Euro Corona-Hilfen in Bayerisch-Schwaben ausbezahlt – Wirtschaftshilfen haben Insolvenzwelle verhindert

Mit rund 1,25 Milliarden Euro Wirtschaftshilfen hat der Staat die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in Bayerisch-Schwaben bislang abgefedert. Das aus verschiedenen Hilfsprogrammen stammende Geld hat nach Meinung der IHK Schwaben zusammen mit dem Kurzarbeitergeld dazu beigetragen den wirtschaftlichen Aderlass der Corona-Krise abzumildern.Application Gf995B0634 1280

Markus Anselment, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben: „Die Wirtschaftshilfen haben mitgeholfen, die von vielen befürchtete Insolvenzwelle in der bayerisch-schwäbischen Wirtschaft zu verhindern. Nicht verhindern konnten sie allerdings, dass die Corona-Krise zusammen mit dem Krieg in der Ukraine auch der Wirtschaft viel Kraft gekostet hat.“

Seit Juli 2020 haben von der Corona-Krise betroffene Selbstständige, Betriebe und Einrichtungen in Bayerisch-Schwaben Zuschüsse in Höhe von über 1,25 Milliarden Euro erhalten. Die Summe umfasst 13 Hilfsprogramme, darunter die Überbrückungshilfen I bis IV, Neustarthilfen, die November-, Dezember- sowie die bayerische Oktoberhilfe. Insgesamt gingen bislang fast 50.000 Anträge ein. Damit beträgt der bayerisch-schwäbische Anteil an den insgesamt in Bayern gestellten Anträgen rund 13 Prozent und an der ausbezahlten Fördersumme etwas über 12 Prozent.

Regionale Wirtschaft profitiert von staatlicher Unterstützung

Blickt man in die Landkreise und kreisfreien Städte der Region, so ist das meiste Geld in die Bezirkshauptstadt und den Landkreis Augsburg geflossen, ebenso wie in die beiden Landkreise Ober- und Ostallgäu. Die Erklärung für die räumliche Verteilung der Wirtschaftshilfen sieht Anselment unter anderem in der regional unterschiedlichen Bedeutung der von den Corona-Beschränkungen besonders betroffenen Branchen: „Am wirtschaftlich stärksten unter den Corona-Lockdowns gelitten haben das Gastgewerbe, der Handel und die Bereiche Kunst, Unterhaltung und Erholung. Daher verwundert es wenig, dass die Unternehmen gerade in der Urlaubsregion Allgäu oder in der Kultur- und Einkaufsstadt Augsburg besonders stark auf Wirtschaftshilfen angewiesen waren.“ Darüber hinaus weist die IHK Schwaben aber auch auf die Wirtschaftskraft der bayerisch-schwäbischen Regionen hin, die unter anderem die hohe Fördersumme des großen und einwohnerstarken Landkreises Augsburg erklärt.

Nach über zwei Jahren Krise geht es an die Substanz

Der IHK-Konjunkturklimaindex ist im Frühjahr 2022 im Vergleich zur Vorumfrage zum Jahreswechsel 2021 / 2022 deutlich gesunken. Dabei ist es nicht die aktuelle Geschäftslage, die den Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen Sorge bereitet, sondern vielmehr die unklaren und für viele Unternehmen pessimistischen Erwartungen der kommenden Monate. „Nach über zwei Jahren Krisenmodus geht es für viele Unternehmen an die Substanz. Vorhandene Rationalisierungspotentiale wurden oftmals schon gehoben und so bleibt für viele Unternehmen nur noch der ungeliebte Ausweg die eigenen Preise zu erhöhen“, stellt Anselment beispielsweise mit Blick auf die rasant gestiegenen Energiekosten fest.

Antragsfrist für die Wirtschaftshilfen endet Mitte Juni

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV, die Neustarthilfe 2022 und die Härtefallhilfe läuft am 15. Juni 2022 aus. Anselment: „Der Förderzeitraum der Hilfsprogramme endet am 30. Juni, Anträge müssen online bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden. Da die Anträge für die meisten Programme nur über Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden können, empfiehlt es sich jetzt schnell aktiv zu werden und die letzte Chance zu nutzen.“ Voraussetzung ist allerdings vorab die Antragsberechtigung zu prüfen, damit sich die Arbeit lohnt und drohende Rückzahlungen ausgeschlossen werden können.

Raus aus dem Krisenmodus, Wirtschaft braucht Planungssicherheit

Die Corona-Wirtschaftshilfen laufen aus, die Bundesregierung schnürt währenddessen neue Förderpakte zum Schutz der Wirtschaft vor stark steigenden Kosten besonders im Energiebereich. Anselment abschließend: „Auf die Dauer lassen sich externe Schocks nicht durch staatliches Geld ausgleichen. So notwendig die Wirtschaftshilfen kurzfristig sind, so unverzichtbar ist es mittel- und langfristig Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Unternehmen eigenes Wirtschaften ermöglichen. Dazu muss die Energieversorgung gesichert, die Lieferketten stabilisiert, die Fachkräftesicherung angepackt und der europäische Binnenmarkt endlich vollendet werden.“

Die ausbezahlten Wirtschaftshilfen im Detail

Hinweis: Kumulierte Wirtschaftshilfen für die 13 Programme der Überbrückungshilfen I bis IV, aller Neustarthilfen und der November- und Dezemberhilfe sowie der bayerischen Oktober- und Härtefallhilfe. Angaben ohne Gewähr. Datenquelle: BMWK. Abweichungen aufgrund fehlerhafter Angaben in der Antragsstellung möglich. Stand: 25. April 2022.

Verteilung der Wirtschaftshilfen nach Branchen

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