15-Jährige in Asylunterkunft vergewaltigt – Augsburger Gericht verurteilt zwei Täter

Im Juli letzten Jahres war eine 15-Jährige in einer Augsburger Asylunterkunft von drei Männern mit Drogen gefügig gemacht und anschließend vergewaltigt worden. Heute verurteilte das Augsburger Amtsgericht zwei der drei angeklagten (mutmaßlichen) Täter. 

Am 2.Juli 2018 war eine 15-Jährige in der Augsburger Asylunterkunft in der Proviantbachstraße das Opfer eines Sexualverbrechens geworden. An diesem Tag hatte die Schülerin sich nach dem Unterricht mit einem 17-jährigen Afghanen am Jakobertor getroffen. Von dort aus waren die beiden in die Asylunterkunft an der Proviantbachstraße gegangen, um dort einen 20-Jährigen Landsmann des Mannes zu besuchen. Gemeinsam hatten die drei dort einen Joint geraucht, die Jugendliche hatte durch den Konsum einen Filmriss erlitten. Den Aussetzer machte sich der 17-Jährige zu Nutze und vergewaltigte die Minderjährige.

Tätern droht Abschiebung

Am selben Abend noch fand eine Frau das Mädchen in Lechhausen auf der Straße. Das Opfer wurde in die Kinderklinik gebracht, wo der Missbrauch sofort festgestellt wurde. Gegenüber der Polizei hatte das Mädchen auch sofort eine mögliche Vergewaltigung zu Protokoll gegeben, an die Tat selbst kann sie sich bis heute nicht erinnern. Die beiden Täter wurden wenig später verhaftet und mussten sich heute vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten.

Im Rahmen einer Verfahrensabsprache ersparten sie ihrem Opfer die Aussage vor Gericht. Beide zeigten sich geständig. Der inzwischen 18-jährige Haupttäter wurde dabei zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten (nach dem Gesetz ohne Bewährung) verurteilt, er wurde wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, er bleibt in Haft. Sein Freund wurde zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten mit Bewährung  verurteilt, er wurde aus der Haft entlassen. Er wurde der Beihilfe zur Vergewaltigung und zur vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Beide haben sich in der Verhandlung zu einer Schmerzensgeldzahlung von je 5000 Euro verpflichtet. Das Urteil ist aufgrund der Absprache noch nicht rechtskräftig. Beide Männer müssen nun aber davon ausgehen, wieder nach Afghanistan abgeschoben zu werden.

Das die Jugendliche mit den Asylbewerbern im Vorfeld mehrfach sehr derbe, auch und sexualisierte Handymitteilungen ausgetauscht hatte, durfte nicht als Berechtigung zu diesen Taten heranreichen.

Hat sich der Ex-Freund mehrfach an ihr vergangen?

Mindestens ein ähnliches Urteil könnte dem Ex-Freund der Jugendlichen blühen. Der 21-Jährige stand heute ebenfalls vor Gericht. Die Polizei geht davon aus, dass auch er die 15-Jährige an diesem 2. Juli vergewaltigt hatte. Wo und wann genau ist noch unklar. Wohl auch deshalb war der Angeklagte zu keinem Geständnis bereit, obwohl DNA-Spuren den Geschlechtsverkehr belegen. Auch an dieses Vergehen kann sich das Mädchen aber nicht mehr erinnern. Das Verfahren gegen ihn wurde von der heutigen Verhandlung abgetrennt und wird zu einem anderen Zeitpunkt verhandelt.

Auf den Ex-Freund könnte aber noch mehr zu kommen. Die Polizei ermittelt noch immer wegen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der Jugendlichen im Frühjahr 2018. Gemeinsam mit zwei anderen Männern soll er ihr in einer Friedberger Wohnung K.O.-Tropfen verabreicht und sie anschließend vergewaltigt haben, so der aktuelle Verdacht.

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