Softair-Pistolen verursachen Zugverspätung
Am Freitagabend, dem 15. Februar, führte eine Situation mit einem 17-jährigen Passagier im Regionalexpress zu einer 45-minütigen Verspätung. Der Zug stoppte außerplanmäßig vor dem Bahnhof Oberschleißheim, nachdem eine Meldung über Schusswaffen an Bord eingegangen war. Glücklicherweise bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für die Mitreisenden.
Meldung einer vermeintlichen Schusswaffe
Gegen 20:20 Uhr informierte eine 19-jährige Passagierin die Polizei, dass ein junger Mann im Zugverlauf nervös mit einer sichtbaren Schusswaffe unterwegs sei. Ihre Beobachtungen zufolge enthüllte der 17-Jährige bei der Zugtoilette eine schwarze Schusswaffe aus seinem Hosenbund durch Hochziehen seines Oberteils. Zwei Mitreisende alarmierten daraufhin das Zugpersonal und die Polizei.
Polizeieinsatz im Zug
Sicherheitskräfte der Landes- und Bundespolizei durchsuchten den gestoppten Zug und fanden den jungen Mann aus Höchstadt im Fichtelgebirge. Dieser bestritt, eine echte Schusswaffe bei sich zu tragen, gestand jedoch, zwei Softair-Pistolen dabei zu haben. Er erklärte, dass er die Pistolen kurz aus einem Behälter nahm, um ein Ladekabel aus der Tüte zu holen, ohne sie im Hosenbund getragen zu haben.
Legal erworbene Softair-Pistolen
Die Polizei fand die beiden Softair-Pistolen verpackt und mit leeren Magazinen in der Tüte. Der Jugendliche erklärte, dass er die Waffen für sich und seinen Bruder, zu dem er unterwegs war, gekauft habe. Die Softair-Pistolen entsprachen der Klasse 7 (<0,5 Joule) und verstießen somit nicht gegen das Waffengesetz. Nach einer eindringlichen Verwarnung durfte der junge Mann seine Reise ungehindert fortsetzen.
Warnung der Bundespolizei
Aufgrund des Vorfalls verspätete sich der Regionalexpress um etwa 45 Minuten. Die Bundespolizei in München betont die Wichtigkeit, Softair-Waffen im Zug oder Bahnhof stets sicher verstaut und außer Sichtweite von Mitreisenden zu transportieren. Bei Nichteinhaltung können Einsatzkosten der Polizei dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Auch die Deutsche Bahn und andere Eisenbahnverkehrsunternehmen könnten Schadensersatzforderungen wegen Verspätungen, Zugausfällen oder Umleitungen stellen. Dies kann schnell zu erheblichen Kosten im vierstelligen Bereich führen.


