Ladendieb wird bei Polizeieinsatz am Kö von drei Kugeln getoffen – Haftbefehl gegen 19-Jährigen erlassen

Am Freitag war es am Augsburger Königsplatz zu einem großen Polizeieinsatz gekommen. Ein Ladendieb hatte Polizeibeamte mit dem Messer bedroht und später Feuer gelegt. Während des Zugriffs wurde der Täter von drei Schüssen aus einer Polizeidienstwaffe getroffen. Nun liegen weitere Informationen vor.

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Fotos: Schmelzer

Am Freitag  wurde gegen 18:45 Uhr von einem Mitarbeiter eines Discounters in der Halderstraße ein Ladendiebstahl gemeldet. Die wenige Minuten später eintreffende Streifenbesatzung wurde im Laden von dem 19-jährigen mutmaßlichen Dieb mit einem Messer bedroht. Da von dem 19-Jährigen, der sich in einem Nebenraum befand, keine akute Fremdgefährdung ausging, erfolgte kein Zugriff, sondern wurden Unterstützungskräfte angefordert.

Als kurz darauf eine Rauchentwicklung aus dem geschlossenen Nebenraum auf Grund eines vom Beschuldigten gelegten Feuers festgestellt wurde, erfolgte der sofortige Zugriff. Dabei kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem der 19-Jährige getroffen und schwer verletzt wurde. Er befindet sich zur Behandlung im Krankenhaus. Die Ermittlungen zum bewaffneten Ladendiebstahl hat die Kriminalpolizei Augsburg übernommen. Die Untersuchung zum polizeilichen Schusswaffengebrauch wird, wie in solchen Fällen üblich, vom Bayerischen Landeskriminalamt geführt. Weitere Auskünfte zum Sachverhalt können derzeit noch nicht gemacht werden.

Haftbefehl wurde erlassen

Gegen den 19-jährigen Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne jeglichen Migrationshintergrund wurde am heutigen Sonntagmittag der von der Staatsanwaltschaft Augsburg beantragte Haftbefehl wegen versuchten Totschlags, versuchter schwerer Brandstiftung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Diebstahl mit Waffen, Bedrohung, sowie Beleidigung und – Sachbeschädigung von der zuständigen Ermittlungsrichterin erlassen und in Vollzug gesetzt.

Täter wurde von drei Kugeln getroffen

Sobald es sein Gesundheitszustand zulässt – er befindet sich nicht in Lebensgefahr – wird der von drei Kugeln getroffene Verletzte in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gibt es keine Anhaltspunkte für einen unrechtmäßigen Schusswaffengebrauch. Die Schussabgaben erfolgten in Notwehr durch zwei Polizeibeamte, die insgesamt sechs Schüsse abgaben. Die Ermittlungen zum genauen Tathergang dauern noch an.