Verhaftung eines Gesuchten bei Grenzkontrollen
Am Samstag, dem 24. Mai 2025, haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen 19-jährigen Deutschen bei der Einreise nach Deutschland festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bruchsal vorlag. Der junge Mann war im Februar 2024 wegen Diebstahls zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Obwohl er zwischenzeitlich auf freien Fuß gesetzt worden war, hätte er bis spätestens zum 20. März 2025 die verbleibende Haftzeit von 458 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal antreten müssen. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde der Haftbefehl erlassen.
Fluchtversuch und zusätzliche Ermittlungen
Zum Zeitpunkt der Kontrolle reiste der Gesuchte mit seiner Mutter. Nach der Verhaftung verhielt sich der 19-Jährige zunächst ruhig. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten jedoch einen verbotenen Schlagring in seiner Jacke. Als er in die Justizvollzugsanstalt Weiden gebracht werden sollte, riss er sich los und flüchtete über die Fahrbahnen der Autobahn A6. Die Beamten setzten sofort zur Verfolgung an und konnten ihn nach kurzer Zeit erneut festnehmen, wobei ein Beamter leicht verletzt wurde.
Weiteres Verfahren eingeleitet
Neben der Vollstreckung des Haftbefehls leitete die Bundespolizei gegen den 19-Jährigen auch ein neues Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Er wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt Weiden gebracht, wo er nun seine Restjugendstrafe verbüßt.


