2G-Regel gilt nicht in Bekleidungs- und Spielwarengeschäften in Bayern nicht mehr

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden, dass Bekleidungs- und Spielwarengeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen sind, da sie der Deckung des täglichen Bedarfs dienen.Tshirt G40B156E8F 1280

Erst Anfang Dezember hatte die Bayerische Staatsregierung verfügt, dass im  Einzelhandel die 2G-Regeln gelten und somit nur noch Geimpfte und Genesene dort einkaufen dürfen. Von diesen Vorgaben ausgenommen sind nur Geschäfte, die „zur Deckung des täglichen Bedarfs“ benötigt werden. Neben Lebensmittelläden waren dies u.a. Buchhandlungen, Bekleidungsgeschäfte wurden ausdrücklich nicht als berechtigte Ausnahme genannt.

Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass „der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne“. Die 2G-Regelungen dürfen nach diesem Urteil nicht mehr für Bekleidungsgeschäfte angewandt werden. Selbiges gilt für Spielwarenläden.