Ermittlungen gegen 32-Jährigen aus Dingolfing-Landau
Im Landkreis Dingolfing-Landau wurde nach umfassenden Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Landshut Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Mann erlassen.
Der Mann steht unter dem Verdacht, seit Mai des vergangenen Jahres über eine Social-Media-Plattform Kontakt zu einem 13-jährigen Mädchen aufgenommen zu haben. Dies wird als Cybergrooming bezeichnet. Laut Polizei habe das Mädchen auf seine Aufforderung hin Nacktaufnahmen an den Verdächtigen geschickt. Anschließend soll er damit gedroht haben, diese Bilder im Internet zu veröffentlichen, um weitere Aufnahmen zu erpressen.
Weitere Ermittlungen führen zu schwerwiegendem Verdacht
Im Zuge der Ermittlungen ergab sich, dass der Verdächtige Ende Mai 2024 unter einem Pseudonym auf einer Social-Media-Plattform Kontakt zu einem bislang unbekannten Nutzer aufgenommen haben soll. In diesem Chat bot er angeblich ein Kleinkind für sexuelle Zwecke an. Der unbekannte Nutzer ging nicht auf dieses Angebot ein.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut wurde Haftbefehl gegen den 32-Jährigen erlassen. Vorwürfe umfassen den dringenden Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie der Vorbereitung zum sexuellen Missbrauch von Kindern.
Festnahme und Inhaftierung
Der Verdächtige wurde am Freitag, den 28. März 2025, von Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Landshut festgenommen. Nach der Vorführung beim Amtsgericht Landshut wurde er in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überstellt.
Was ist Cybergrooming?
Cybergrooming beschreibt den Prozess, bei dem Personen über das Internet in sozialen Netzwerken, Chats oder Online-Spielen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen, um sie sexuell zu belästigen oder zu einem Austausch von Nacktbildern zu bewegen. Täter nutzen zunächst harmlose Gesprächsanlässe, um sich das Vertrauen der Minderjährigen zu erschleichen. Ziel kann es sein, diese zu belästigen, zu sexuellen Handlungen zu drängen oder zum Versenden von Nacktfotos zu überreden.
Weitere Informationen zu “Cybergrooming – sexueller Missbrauch im Internet” sind auf der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes verfügbar.
Veröffentlicht: 28.03.2025, 11:55 Uhr

