Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: E-Scooter-Fahrerin gestoppt
In Augsburg-Lechhausen wurde am Montag, den 31. März 2025, eine 36-jährige Frau von der Polizei kontrolliert, während sie mit ihrem E-Scooter auf der Rechte Brandstraße unterwegs war. Gegen 14.30 Uhr fiel der Polizei auf, dass an ihrem Fahrzeug kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war.
Polizei stoppt Weiterfahrt
Die Beamten unterbrachen die Fahrt der Frau, da der erforderliche Versicherungsschutz für den E-Scooter fehlte. Gegen die 36-Jährige wurde ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Erinnerung an die Erneuerung von Versicherungskennzeichen
In Deutschland sind Besitzer von Mofas, E-Bikes und anderen kleinmotorisierten Fahrzeugen verpflichtet, jährlich ihr Versicherungskennzeichen zu erneuern. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen endet jeweils am Ende des Februars. Daher erinnert die Polizei alle Fahrzeugbesitzer daran, den Versicherungsschutz zu überprüfen und spätestens bis zum 1. März ein neues Kennzeichen zu besorgen, um eine reibungslose Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen, wie der vorliegende Vorfall zeigt.

