Der Wert der 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Kaufbeuren liegt entsprechend den Angaben des RKI den dritten Tag in Folge über dem Wert von 100.
Entsprechend der derzeit gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss die Stadt Kaufbeuren Maßnahmen ergreifen. Ab Mittwoch, den 24. März 2021., 0.00 Uhr gelten damit folgende in der Verordnung vorgesehenen strikteren Corona-Regelungen:
Kontaktbeschränkung
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist erlaubt mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person.
Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Nächtliche Ausgangssperre
In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist untersagt, es sei denn dies ist entsprechend § 26 BayIfSMV begründet.
Sport
Zulässig ist nur die Ausübung kontaktfreien Sports unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt.
Ausgenommen sind, bei Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen (Mindestabstand, Kundenanzahl, FFP2-Maskenpflicht für Kunden, Schutz- und Hygienekonzept) der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerk-stätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt.
Abweichend von der Untersagung der Öffnung ist die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften (Click & Collect) zulässig unter Einhaltung der Voraussetzungen.
Kulturstätten
Die Kulturstätten, insbesondere auch Museen und Ausstellungen, sind geschlossen.
Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt. Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 der 12. BayIfSMV zulässig. Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.
Nach wie vor bestehen Abstandsgebot, Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen bzw. stark frequentierten Flächen.
Eine Aufhebung dieser strengen Regelung kann erst erfolgen, wenn die Stadt Kaufbeuren an drei Tagen in Folge den Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 laut RKI unterschreitet. Die Stadt Kaufbeuren wird eine erneute Änderung der Regelungen selbstverständlich baldmöglichst bekanntmachen.
Die amtliche Bekanntmachung bzgl. der Regelungen zum Betrieb der Schulen und Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ergeht jeweils am Freitag jeder Woche. Die für den Inzidenzwert maßgeblichen Regelungen gelten dann jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Die öffentliche Bekanntmachung mit allen Regelungen im Detail finden Sie anbei.
Für Rückfragen zu den Regelungen steht Ihnen unsere Corona-Hotline unter 08341/437-444beziehungsweise die Mailadresse [email protected] zur Verfügung.