Achtung Schrittgeschwindigkeit | Neue Beschilderung weist auf Regelungen am Augsburger Kuhsee hin

Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher des Naherholungsgebiets Kuhsee ergänzte und erneuerte das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen (AGNF) bis die Beschilderung für Fußgänger und Radfahrer.

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Foto: Ruth Plössel

Wie das Amt mitteilt, sind rund um den Kuhsee nicht nur viele Erholungssuchende mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs. Auch Kinder und Erwachsene nutzen die beliebte Grünanlage mit ihren Spielplätzen und Liegewiesen, was mehr gegenseitige Rücksichtnahme und eine verbesserte Besucherlenkung erfordert.

Für den Radverkehr gilt Schrittgeschwindigkeit

Demnach ist der Weg im östlichen Bereich des Naherholungsgebietes weiterhin für Radfahrer durchgängig nutzbar und ausgeschildert. Die übrigen Wege sind Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. Eine ergänzende Beschilderung Radfahrende darauf hin, dass sie die Wege in diesem Bereich nur in Schrittgeschwindigkeit befahren können. Schrittgeschwindigkeit
gilt auch, um die Liegewiesen mit dem Rad zu erreichen.