Die Bayerische Staatsregierung zieht Konsequenzen aus der anhaltenden Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz: Künftig wird die Partei in das „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufgenommen. Der Ministerrat hat einem entsprechenden Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann zugestimmt.
Das Verzeichnis ist Bestandteil der Bekanntmachung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (VerftöDBek) – einem zentralen Instrument zur Sicherstellung, dass Bewerberinnen und Bewerber für den Staatsdienst fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Herrmann: „Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren“
„Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten“, erklärte Innenminister Herrmann nach der Entscheidung. Das gelte ebenso für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten im öffentlichen Dienst.„Mit meinen Innenministerkolleginnen und -kollegen von Bund und Ländern bin ich mir einig: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts verloren.”
In Bayern gebe es mit dem Verfahren nach der Verfassungstreue-Bekanntmachung ein bewährtes Mittel, Bewerber im Hinblick auf ihre demokratische Gesinnung zu überprüfen, betont Herrmann.
Einzelfallprüfung trotz Aufnahme ins Verzeichnis
Eine automatische Ablehnung bei AfD-Mitgliedschaft sei aber nicht vorgesehen. „Jeder Einzelfall muss eingehend geprüft und sämtliche Zweifel ausgeräumt werden“, so Herrmann. Bewerber müssen künftig unter anderem offenlegen, ob sie Mitglied in einer der über 200 gelisteten Organisationen waren oder sind – oder diese unterstützt haben. Eine solche Angabe könne Anlass geben, tiefergehende Überprüfungen vorzunehmen. Dabei würden auch verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse herangezogen.
Verfassungsschutz stuft AfD als extremistisch beeinflusst ein
Die Entscheidung stützt sich laut Herrmann auf Einschätzungen des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das die AfD seit dem Sommer 2022 offiziell beobachtet. Im Fokus stehen insbesondere Aktivitäten und Äußerungen mit direktem Bezug zu Bayern.
„Das Verwaltungsgericht München hat die Einschätzung des Landesamts bestätigt, dass eine fortwährende Beobachtung der AfD sachlich begründet ist“, erklärte Herrmann. Gründe dafür seien der zunehmende Einfluss rechtsextremistischer Aktivisten und Strömungen innerhalb der Partei. Ein Rückgang dieser Entwicklung sei derzeit nicht absehbar, ebenso wenig ein Erstarken gemäßigter Kräfte in der Gesamtpartei.
„Daher ist es erforderlich, die AfD in das Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen aufzunehmen und bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst, die Mitglied der AfD sind, genau hinzuschauen“, betonte Herrmann abschließend.

