Alkoholverbot am Augsburger Herkulesbrunnen war rechtens

Das von der Stadt Augsburg zwischen April und Juni 2022 verhängte Alkoholverbot rund um den Herkulesbrunnen ist rechtens. Dies teilt jetzt der 10. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) in seinem Beschluss (Verfahren 10 NE 22.1261) mit und stellt ein anhängiges Verfahren ein.Augsburg Herkules

Mehr Sicherheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität

Auf der Grundlage des bayerischen Sicherheits- und Ordnungsrechts hatte die Stadt Augsburg im angegebenen Zeitraum mit einer Alkoholverbotsverordnung den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke in der unmittelbaren Umgebung des Herkulesbrunnens verboten. Wie Ordnungsreferent Frank Pintsch erläutert, war es Ziel dieser ordnungsrechtlichen Maßnahme, „die Sicherheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der Maximilianstraße zu verbessern.“

Gegen diese kommunale Alkoholverbotsverordnung wurde von einem Gastronomen ein Normenkontrollantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt.

Behauptete Beeinträchtigungen nicht nachvollziehbar

In seinem Beschluss teilt der BayVGH jetzt mit, dass keine Beeinträchtigungen substantiiert vorgetragen und insgesamt die behaupteten Beeinträchtigungen nicht nachvollziehbar seien. Eine Beeinträchtigung aufgrund der Alkoholverbotsverordnung würde auch deshalb nicht auf der Hand liegen, weil sich andere Gastronomiebetreibende vor dem Erlass der Alkoholverbotsverordnung eben wegen der Vorkommnisse und Zustände im Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholgenuss im Bereich des Herkulesbrunnens beschwert und dies als Beeinträchtigung ihres Betriebs angesehen hätten. Vor diesem Hintergrund hat der BayVGH das Verfahren eingestellt, dessen Kosten vollständig zulasten des Antragstellers gehen.

Frank Pintsch: „Bestätigung für die Stadt“2021 06 21 Randale Maxstrasse 19.Jpeg

Ordnungsreferent Frank Pintsch sagt zum Gerichtsbeschluss: „Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine Bestätigung dafür, dass wir mit Augenmaß, aber konsequent und nachhaltig die Aufenthaltsqualität in der Maximilianstraße verbessern konnten. Dadurch war es uns möglich, einen übermäßigen Alkoholkonsum am Herkulesbrunnen als einem zentralen Identifikationsort in Augsburg und Bestandteil des UNESCO-Welterbes zurückzudrängen und einen abwechslungsreichen Stadtsommer in der Innenstadt mit vielen Angeboten und erweiterter Außengastronomie zu ermöglichen. Davon haben alle – Gastromomen, Anwohnende wie auch Besucherinnen und Besucher der Innenstadt – profitiert.“

Grundlage für Evaluation der Maßnahmen

Das ordnungsrechtliche Vorgehen, ein Alkoholverbot zu verhängen sei richtig gewesen und habe die Sicherheit, Friedlichkeit und Sauberkeit der Umgebung für alle Bürgerinnen und Bürger gefördert. „Damit liegt jetzt auch eine gute Grundlage für die vom Stadtrat beauftragte Evaluation der Maßnahmen zum Stadtsommer vor“, so Frank Pintsch.