Am Flughafen Memmingen wird eine Grenzpolizeigruppe gebildet

Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute angekündigt hat, wird zum 1. Januar 2020 die Polizeiinspektion Nürnberg‑Flughafen in eine Grenzpolizeiinspektion (GPI) umgewidmet und am Allgäu Airport Memmingen aus der Verfügungsgruppe Flughafen der Polizeiinspektion Memmingen eine neue Grenzpolizeigruppe (GPG) gebildet. Die Direktion der Bayerischen Grenzpolizei wird die Fachaufsicht übernehmen und die Arbeit koordinieren.

180702Grenzpolizei06
Foto: StMi

„Damit binden wir die wichtigen grenzpolizeilichen Aufgaben an den beiden Flughäfen in die erfolgreiche Arbeit unserer Bayerischen Grenzpolizei ein“, erklärte Herrmann. Verbessert werde dadurch beispielsweise der Informationsaustausch über grenzpolizeiliche Lageerkenntnisse, um die Kontrollmaßnahmen weiter zu intensivieren. „Außerdem werden wir die GPI Nürnberg-Flughafen und die GPG der Polizeiinspektion Memmingen mit zusätzlichem Personal verstärken“, ergänzte der Innenminister.

Wie Herrmann erläuterte, verfügt die Polizeiinspektion Nürnberg-Flughafen über derzeit rund 85 Polizistinnen und Polizisten, die Verfügungsgruppe Flughafen der Polizeiinspektion Memmingen über rund 60. „Bereits mit der Personalzuteilung im Frühjahr 2020 werden wir die GPI Nürnberg-Flughafen mit fünf Beamten zusätzlich verstärken und die GPG bei der Polizeiinspektion Memmingen mit acht“, führte der Innenminister aus. Die Bayerische Grenzpolizei soll bis einschließlich 2023 auf insgesamt 1.000 Stellen verstärkt werden.

Nach Herrmanns Worten wird sich am Aufgabenzuschnitt und örtlichen Zuständigkeitsbereich der beiden neuen Organisationseinheiten grundsätzlich nichts ändern. So werden die zukünftigen bayerischen Grenzpolizisten in Nürnberg und Memmingen hauptsächlich ihre grenzpolizeilichen Aufgaben wie Ein- und Ausreisekontrollen wahrnehmen. Weiterhin gehören aber auch allgemeinpolizeiliche Aufgaben wie die Präsenz in den Flughäfen, die Schleierfahndung und die Verkehrsüberwachung dazu. Die organisatorische Anbindung an das jeweilige Polizeipräsidium bleibt unverändert. Beispielsweise kann sich die Bevölkerung im Nürnberger Norden auch weiterhin jederzeit wie gewohnt an die GPI Nürnberg-Flughafen wenden.

Am Flughafen Nürnberg gab es in diesem Jahr mit Stand Ende Oktober bislang rund 10.900 ‚Non-Schengen Flüge‘ (2018 insgesamt 11.588) und am Flughafen Memmingen rund 5.900 (2018 insgesamt 5.670). Bei Non-Schengen Flügen sind am Flughafen Grenzkontrollen bei der Ein- und Ausreise notwendig.

Auf Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesinnenministerium und der Bayerischen Staatsregierung kontrolliert die Bayerische Polizei den grenzüberschreitenden Verkehr an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen sowie an zahlreichen Verkehrs- und Sonderlandeplätzen in Bayern, mit Ausnahme des Flughafens München ‚Franz-Josef-Strauß‘. „Wir sind mit dem Bundesinnenministerium übereingekommen, Überlegungen zu einer Rückübertragung der grenzpolizeilichen Aufgaben an diesen Flughäfen an die Bundespolizei derzeit auf Eis zu legen“, so Herrmann. „Unter Sicherheitsgesichtspunkten hat derzeit für die Bundespolizei die Verstärkung der Schleierfahndung an den Außengrenzen Priorität. Sobald die Bundespolizei mehr Personal in Bayern einsetzen kann, greifen wir das Thema wieder auf.“