Ampel auf Rot | Corona-Warnwert in Kaufbeuren überschritten

Die Stadt Kaufbeuren hat am Donnerstag, 22.10.2020 den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 überschritten.

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Symbolbild

Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach den neuen Regeln der Bayerischen Staatsregierung, die am 18. Oktober 2020 in Kraft getreten sind und § 25 a der geänderten 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen sind. Ausschlaggebend für die in Kaufbeuren umzusetzenden Maßnahmen, die ab 23.10.2020 ab 0:00 Uhr gelten, ist die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite bekannt gegebene Einordnung in der bayerischen Corona-Ampel: https://www.stmgp.bayern.de

Bayerische Corona-Ampel

Die Corona-Ampel zeigt an, welche Städte und Landkreise eine Sieben-Tage-Inzidenz höher als 35 oder höher als 50 oder höher als 100 erreicht haben.

Was ändert sich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50?

Die bisherigen Regelungen in Bezug auf Hygiene und Abstand beispielsweise in Vereinssport und Kulturveranstaltungen bleiben wie gehabt in Kraft. Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 50 pro 100.000 Einwohner überschreiten, gilt zusätzlich:

Private Feiern und Kontakte:

An privaten Feiern (insbesondere Hochzeits– oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Treffen dürfen sowohl in öffentlichen als auch in privaten Räumen nur noch maximal fünf Personen oder zwei Hausstände teilnehmen. Dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.

Sperrstunde für Gaststätten und für den Verkauf von Alkohol:

Gastronomische Betriebe dürfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr keine Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben. Parallel dazu ist von 22 bis 6 Uhr der Verkauf von Alkohol an Tankstellen oder durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste verboten.

Corona Ampel

Maskenpflicht im öffentlichen Raum:

Die Maskenpflicht gilt überall da, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen: auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in allen öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel in Eingangsbereichen von Hochhäusern, in Fahrstühlen oder in Kantinen sowie in Parkhäusern. Für die Stadt Kaufbeuren gilt Maskenpflicht während der Wochenmärkte in der Kaiser-Max-Straße und auf dem Bürgerplatz – unabhängig von einem Einkauf.

Im öffentlichen Personennah- und –fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen (also insbesondere Bahnhof, Busbahnhof/Plärrer und sonstige Buswartestellen) besteht bereits jetzt für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, Maskenpflicht (§ 8 Satz 1 Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).

Maskenpflicht in Arbeitsstätten:

Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Maskenpflicht in Kultur- und Freizeiteinrichtungen:

In allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Museen, Kino oder Theater müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.

Maskenpflicht bei Veranstaltungen:

Bei allen Kultur- und Sportveranstaltungen sowie bei Tagungen müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.

Maskenpflicht in Schulen:

Alle Schülerinnen und Schüler – auch Grundschüler –müssen im Unterricht eine Maske tragen.

Maskenpflicht in der Hochschulen:

Studierende müssen im Lehr- bzw. Vorlesungsbetrieb eine Maske tragen.