Die letzten beiden Jahre war es pandemie-bedingt kaum möglich bzw. gänzlich verboten, traditionelle Maifeierlichkeiten entsprechend zu begehen. Heuer sind aber wieder verstärkt Polizeikräfte im Einsatz, die ein wachsames Auge auf die Einhaltung der Brauchtumspflege haben werden, um Auswüchse zu unterbinden bzw. festgestellte Straftaten, die nichts mehr mit harmlosen Freinachtscherzen zu tun haben, rigoros zu verfolgen und den oder die Verantwortlichen anzuzeigen.
Die Nacht zum 1. Mai wird leider immer noch von Einzelnen falsch verstanden und dazu benutzt, bestehende alteingesessene Bräuche zu missbrauchen. Gegen einen Spaß oder Scherz hat auch die Polizei nichts einzuwenden, aber die Grenzen des Geduldeten sind regelmäßig dann überschritten, wenn Sachen beschädigt, zerstört bzw. entwendet werden oder sogar die Gesundheit und das Leben von Mensch und Tier gefährdet sind. Hier wird kein „Freiraum“ geduldet und Gesetzesübertretungen werden mit dem gebotenen Nachdruck verfolgt.
Die Freinacht gestattet lediglich, lose Gegenstände ums Haus „zu verziehen“. Hierbei müssen die Betroffenen dann aber wissen, wo sie die verzogenen Gegenstände wieder finden können. Nicht abgedeckt von dem einfachen „Verziehen“ sind Sachbeschädigungen aller Art sowie Gefährdungen der allgemeinen Sicherheit, beispielsweise durch Entfernen von Kanaldeckeln.
Ratsam ist es, in der Nacht zum 1. Mai alles im Freien beiseite zu räumen, was zur „Freinachtbeute“ werden könnte. Auch Autos sollten nach Möglichkeit in der Garage geparkt werden. Außerdem hilfreich: Ein Gespräch mit seinen minderjährigen Sprösslingen über das Thema Freinacht und möglichen drohenden Konsequenzen, angefangen von einer Strafanzeige bis hin zu hohen Schadensersatzforderungen.
Auf einen Nenner gebracht:
„Feiert friedlich in den Mai – dann braucht es keine Polizei!“