Kontrolle auf der A 3 führt zu Geldfund
Am Montag, den 28. April 2025, gegen 17:00 Uhr, ignorierte der Fahrer eines Audis zunächst die Anhaltesignale einer Streifenbesatzung der Bundespolizei. Der Vorfall ereignete sich auf der Autobahn A 3 in Richtung des Grenzübergangs in der Nähe von Windorf. Letztendlich konnten die Beamten das Fahrzeug anhalten und den Fahrer kontrollieren.
Bargeld ohne Herkunftsnachweis sichergestellt
Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Polizeibeamten über 30.000 Euro Bargeld. Die Summe befand sich sowohl im Portemonnaie des Fahrers als auch in einem Versteck im Fahrzeug. Da der 39-jährige Fahrer keine stichhaltigen Erklärungen zur Herkunft des Geldes geben konnte und entsprechende Nachweise fehlten, wurde das Bargeld sichergestellt, um es eventuell einzuziehen. Nach der Durchführung kriminalpolizeilicher Maßnahmen wurde der Fahrer aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche sind noch nicht abgeschlossen.
Rechtliche Möglichkeiten zur Einziehung krimineller Vermögenswerte
Seit der Strafrechtsänderung im Jahr 2017 haben Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mehr Möglichkeiten, Vermögenswerte mit unklarer Herkunft einzuziehen. Ein konkreter Nachweis einer Straftat ist hierfür nicht erforderlich. Es reichen Indizien, dass die sichergestellten Gelder möglicherweise aus rechtswidrigen Handlungen stammen. Die Polizeidienststellen in Niederbayern nutzen in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft München und den örtlichen Justizbehörden verstärkt diese rechtlichen Möglichkeiten, um unrechtmäßig erworbenes Vermögen zu sichern. „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“, lautet das Ziel.
Veröffentlicht: 29.04.2025, 10:15 Uhr


