Aufgrund hoher Fallzahlen | Lange Wartezeiten am Testzentrum und eingeschränkte Kontaktnachverfolgung

Wer erhält aktuell einen kostenlosen PCR-Test im Testzentrum?

Nach zwei Stunden Wartezeit weggeschickt zu werden, da kein Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test besteht, ist ärgerlich. Deshalb hier nochmals eine Auflistung, wer im Testzentrum einen kostenlosen PCR-Test machen kann:

  • Kontaktpersonen, die über das Gesundheitsamt aufgefordert wurden, einen PCRTest durchzuführen.
  •  Personen, bei denen ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttest positiv ausgefallen
    sind. Das Vorzeigen eines positiven Schnellteststreifens genügt, um eine PCRKontrolltestung zu erhalten. Der Schnellteststreifen wird jedoch vor Ort
    einbehalten.
  • Ein roter Warnhinweis in der Corona-Warn-App „erhöhtes Risiko“ berechtigt
    ebenfalls zu einem kostenlosen PCR-Test im Testzentrum. Dafür genügt es, die
    App im Testzentrum vorzuzeigen.
  •  Menschen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht oder noch nicht
    vollständig geimpft werden können (bitte formlosen ärztlichen Nachweis
    mitbringen).
  •  Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit
    Behinderung sofern die Einrichtung keine eigenen Testungen durchführt (bitte
    formlosen Nachweis von der Einrichtung mitbringen).
  • Schwangere (bis 31. März 2022).
  • Stillende (bis auf Weiteres)
  •  Patienten vor Aufnahme in eine Einrichtung (bitte Beleg der Einrichtung über den
    Termin der Aufnahme und die Notwendigkeit einer Testung), wie Krankenhäuser,
    Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder
    Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare
    medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken,
    Entbindungseinrichtungen, Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit
    einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
    Pflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, Asyl-Gemeinschaftsunterkünfte,
    Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Berufliche Rehakliniken

Eine Übersicht dazu gibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
hier: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/12/uebersicht-testungen20211124.pdf

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