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Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Positive

Die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen wurde aktualisiert. Demnach entfällt die Isolationspflicht für positiv getestete Personen und wird durch verpflichtende Schutzmaßnahmen ersetzt.

Aufhebung Der Isolationspflicht Für Corona-Positive
Symbol-Bild von Engin Akyurt auf Pixabay

Für Personen mit einem positiven Antigenschnelltest oder PCR-Test gilt außerhalb der eigenen Wohnung nun grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Diese Maskenpflicht gilt für mindestens fünf und maximal zehn Tage und darf beendet werden, sobald man 48 Stunden symptomfrei ist. Auf die Maske verzichten können positiv Getestete in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten sowie unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Weiterhin entfällt die Maskenpflicht für Personen mit Ausnahmegenehmigungen, für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie zu Identifikationszwecken oder für Menschen mit Beeinträchtigung des Gehörs und deren Begleitpersonen. Darüber hinaus gilt für positiv getestete Personen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen und in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften, wie beispielsweise Flüchtlings- oder Obdachlosenheimen. Positiv getestete, aber asymptomatische Personen erhalten eine Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot für die oben genannten Bereiche bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt.

 

Veröffentlichung des Landkreis-Corona-Updates wird zum Ende der Woche eingestellt

Mit der Aufhebung der Isolationspflicht für positiv getestete Personen wird das Landratsamt Augsburg ab Montag, 21. November 2022, das Corona-Update, das wochentags auf der Website und dem Facebook-Kanal des Landkreises veröffentlicht wurde, einstellen. Die Infektionszahlen für den Landkreis Augsburg können weiterhin auf demDashboard des Robert-Koch-Institutes eingesehen werden.

Alle Informationen zum COVID-19 im Landkreis Augsburg finden Interessierte unter www.landkreis-augsburg.de/corona.

Presse Augsburg
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