Verkehrskontrolle im Universitätsviertel enthüllt illegales Einhandmesser
Am 3. April 2025 gegen 14:20 Uhr führten Polizeibeamte im Universitätsviertel von Augsburg eine reguläre Verkehrskontrolle durch. Dabei kontrollierten sie einen 34-jährigen Autofahrer genauer.
Unerlaubtes Mitführen eines Einhandmessers
Während der Kontrolle öffnete der Fahrer sein Handschuhfach, um seine Fahrzeugpapiere zu entnehmen. Dabei fiel den Beamten ein Einhandmesser ins Auge, das gemäß Waffengesetz als verbotener Gegenstand gilt. Aus diesem Grund durfte der Mann es nicht in seinem Besitz haben.
Konsequenzen der Entdeckung
Das Messer wurde von den Polizisten sichergestellt. Da der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, war er verpflichtet, eine Sicherheitsleistung von 100 Euro zu erbringen. Darüber hinaus wird er sich aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.


