Augsburg | Gutachten liegt vor – Merkles Überstunden-Anspruch ist rechtens

Das vom Augsburger Stadtrat beauftragte Gutachten zur Prüfung von Zeitguthaben durch die international renommierte Fachanwaltskanzlei ADVANT Beiten in Sachen „Merkle-Überstunden“ liegt vor.

Dsc 6148
Baureferent Gerd Merkle geht in Ruhestand | Foto: Wolfgang Czech

Das Gutachten stellt fest, dass die verfahrensgegenständlichen Überstunden von Herrn Gerd Merkle wirksam festgeschrieben wurden und bestätigt den Anspruch. Dies bedeutet, dass die geltend gemachten Ansprüche auf Abgeltung aller geleisteten Überstunden dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind.

Gesetzliches Rentenalter als Schnittstelle
Ein Abgeltungsanspruch durch Freistellung bzw. finanzielle Abgeltung auf Grundlage der städtischen Dienstvereinbarung besteht. Eine Abgeltung des Anspruchs kann nach Auffassung der Kanzlei bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters durch tatsächliche Einbringung der Überstunden in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis (also im Anschluss an die Amtszeit als kommunaler Wahlbeamter) erfolgen und im Übrigen nach Erreichen des Renteneintrittsalters durch finanziellen Ausgleich abgegolten werden. Ob Gerd Merkle von seinem gesetzlichen Rückkehrrecht nach Artikel 25 des Kommunal-Wahlbeamten- Gesetz (KWBG) nach Beendigung seiner Tätigkeit als berufsmäßiger Stadtrat im Mai kommenden Jahres Gebrauch macht, wird er zu gegebener Zeit im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen entscheiden.