Weil er einen anderen Mann in seinem ehelichen Schlafzimmer angetroffen hatte, rastete ein Mann im Oktober des letzten Jahres aus. Mit mehreren Messerstichen wurde das Opfer schwer verletzt, nun musste sich der Angreifer dafür vor Gericht verantworten.
Der Chef der Ehefrau des Angeklagten half dieser im Oktober 2022 in der ehelichen Wohnung in Neusäß bei der Montage eines Spiegels. Als der Angeklagte vorzeitig aus der Arbeit nach Hause kam, begab der 29-Jährige sich nach einer verbalen Auseinandersetzung in die Küche und holte aus einer Schublade zwei Messer, die er in der rechten und der linken Hand hielt. Er stach sodann mehrfach in Richtung des Bauches und der Brust des Geschädigten. Der Geschädigte versuchte die Messerangriffe mit bloßen Händen abzuwehren.
Hierbei zog er sich mehrere erhebliche Schnittwunden an beiden Händen zu. Schließlich schaffte es der Angeklagte dem Geschädigten das Messer einmal tief in den Oberbauch zu
stechen. Der Geschädigte erlitt hierdurch eine ca. 12 cm tiefe Stichwunde am linken
Oberbauch, welche zur Perforation an der kleinen Magenkurvatur mit deutlichen Blutungen aus der Magenwand und Austritt von Mageninhalt sowie zu oberflächlicher
Kapselverletzung des linken Leberlappens führte.
Um den Todeseintritt zu verhindern drückte der Angeklagte dem Geschädigten ein
Handtuch auf die klaffende und blutende Bauchwunde, um die Blutung zu stillen. Außerdem rief der Angeklagte selbst den Notruf. Hierdurch konnte das Leben des Geschädigten gerettet werden.
Das Gericht berücksichtigte dies bei der gestrigen Hauptverhandlung strafmildernd. Der geständige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde, deren Vollstreckung für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ferner hat der Angeklagte mit dem Geschädigten einen Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt, indem er diesem bereits einen Geldbetrag in Höhe von 4.000 EUR zukommen hat lassen. Im Rahmen der Bewährung wurde dem Angeklagten auferlegt, ein Schmerzensgeld in Höhe von weiteren 10.000 EUR an den Geschädigten zu zahlen und an einem Anti-Aggressions-Training teilzunehmen.