Augsburg | Sicherheitsmaßnamen gegen Geflügelpest wurden verschärft

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz warnt vor der sich ausbreitenden Geflügelpest. Die Stadt Augsburg verstärkt daher den Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest. Die neu verfügten präventiven Schutzmaßnahmen richten sich vor allem an die Geflügelhalter. Die neuen Maßnahmen wurden mit einer Allgemeinverfügung erlassen. Konkret wurden neue Auflagen speziell an die kleinen Haltungen mit bis zu 1.000 Tieren erlassen

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Quelle: Pixabay

Derzeit sind im Stadtgebiet 209 solcher Betriebe gemeldet. Zumeist handelt es sich um kleine Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren. Die größeren Geflügelhalter sind rechtlich ohnehin verpflichtet, die nachfolgenden Auflagen umzusetzen.

Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltung

Die für die kleinen Geflügelbetriebe neu einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen umfassen folgende Bereiche:

  • Sicherung der Geflügelbestände vor unbefugtem Zutritt
  • Tragen von betriebseigener Schutzkleidung bzw. Einwegschutzkleidung und der Umgang damit Reinigung und Desinfektion der Ställe, Einrichtungen, Gerätschaften und Transportmittel; unter anderem auch in Hinblick auf gemeinschaftliche Nutzung
  • Ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung inkl. Aufzeichnungen
  • Regelungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels
  • Auflagen zur Händereinigung, Kleidungswechsel und Desinfektion der Schuhe, die im Betrieb getragen werden.

Die detaillierten Auflagen sind in der veröffentlichten Allgemeinverfügung unter: www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.

Bevölkerung um Mithilfe gebeten

Neben den Geflügelhaltern können aber auch alle Augsburger Bürgerinnen und Bürger, die selbst kein Geflügel halten, bei der Bekämpfung der Tierseuche einen wichtigen Beitrag leisten. Es wird dringend darum gebeten, das Fütterungsverbot von Wildvögeln zu beachten, weil dies zur Eindämmung der Geflügelpest notwendig ist. Das Verbot gilt für folgende Vogelarten: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel. Demgegenüber ist das Füttern anderer Vogelarten mittels Futterhäuschen an Balkon und Garten selbstverständlich weiterhin erlaubt.

„Durch diese Maßnahmen wird versucht, die Verbreitung des Geflügelpest-Virus durch direkten, engen Kontakt der Wildvögel untereinander weiter einzuschränken. Jeder kennt die klassischen Plätze, an denen Enten in Scharen bereits auf Fütterung warten. Es gilt, diese „Hot Spots“ zu verhindern“, so Umweltreferent Reiner Erben.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter E-Mail: veterinaeramt@augsburg.de oder Tel.: 0821 324-3949 gemeldet werden.