Augsburg | Überraschung vor Gericht – Sogenanntes Reese-Park Verfahren teilweise eingestellt

Im Februar 2021 war ein Streit im Reese-Park im Augsburger Stadtteil Kriegshaber ausgeufert. Nach einer Massenschlägerei waren zwei Jugendliche mit einem Messer verletzt worden. Nach einigen Tagen war daraufhin ein Hauptverdächtiger festgenommen worden, der sich nun wegen versuchtem Totschlags vor Gericht verantworten musste. Jetzt die Überraschung: Das Verfahren wurde teilweise eingestellt.

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Symbolbild

Hinsichtlich des Tatgeschehens im Reese-Park stellte die Jugendkammer das Verfahren in der öffentlichen Hauptverhandlung vom 02.06.2022 auf Antrag der Staatsanwaltschaft gem. § 154 Abs. 2 StPO ein. Dem Beschluss ging ein rechtlicher Hinweis des Vorsitzenden voraus. Demnach sei bei dem Angeklagten, dem in diesem Tatkomplex der Vorwurf des versuchten Totschlags zur Last lag, eine Verurteilung im Hinblick auf diesen Vorwurf nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme nicht zu erwarten. Insbesondere sei der Rechtfertigungsgrund der Notwehr wahrscheinlich nicht zu widerlegen.

Das Verfahren läuft im Hinblick auf den 2. Tatkomplex, den Vorwurf der Geldfälschung, gegen die drei Angeklagten weiter. Termine zur Fortsetzung der Hauptverhandlung sind für den 20.06.2022, 04.07.2022 und 15.07.2022 anberaumt.

Darum ging es

Am 22. Februar 2021 war der Angeklagte im Augsburger Resse-Park mit seinen Freunden auf eine etwa 30-köpfige Gruppe junger Menschen getroffen, es kam zu einer ausufernden Schlägerei. Der Angeklagte soll dabei in klarer Tötungsabsicht auf umstehende Personen eingestochen haben, so der ursprüngliche Tatvorwurf. Anfang März 2021 wurde der mutmaßliche Messerstecher verhaftet und befand sich seit dem in U-Haft in der Gablinger JVA.

Nun kam aber die ganze Wahrheit ans Licht. Nach reichlich Bedenkzeit räumte ein 19-jähriger Belastungszeuge ein, dass der Hauptangeklagte von ihm und den anderen rund 30 Personen im Rahmen der Schlägerei umzingelt worden war, man wollte verhindern, dass er entkommt. Es kam zu der direkten Konfrontation, in der auch das Messer im Einsatz war. Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Hoesch sah aufgrund der Bedrohungssituation darin eine Notwehr, der Vorwurf des versuchten Totschlags wurde daraufhin fallen gelassen.

In Untersuchungshaft bleibt der Angeklagte dennoch. Der weitere Tatvorwurf der Geldfälschung, mit der der Deutsch-Serbe seinen ausufernden Drogenkonsum finanziert haben soll, bleibt weiterhin bestehen. Hierfür wird er sich, ebenso wie seine beiden ebenfalls angeklagten Freunde noch verantworten müssen.