Augsburg | Vincentinum führt Impfpflicht für Mitarbeitende ein – Verweigerer können gehen

Das Augsburger Vincentinum führt bereits zum Jahreswechsel eine Impfpflicht für seine Mitarbeitenden ein, mehr als zwei Monate bevor die bundesweite Regelung greift.

Vincentinum1

Im Augsburger Vincentinum werden ab Januar, wie in den weiteren 16 Artemed-Kliniken, eine Impfpflicht für seine Mitarbeitenden eingeführt. Die Krankenhausgruppe wird diese hausinterne Regelung damit mehr als zwei Monate vor der bundesweiten Verpflichtung einführen. Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Impfpflicht greift erst ab 15. März 2022. Der BR hatte zuerst über dieses Thema berichtet. 

Die Impfpflicht im Vincentinum betrifft das gesamte Personal der Einrichtung, nicht nur medizinische und pflegende Krankenhausangehörige. Ungeimpfte Mitarbeitende werden in die Dienstpläne nicht mehr aufgenommen werden. Die Verpflichtung wird aber nur einen überschaubaren Teil der Belegschaft betreffen. 95 Prozent der Belegschaft des Augsburger Krankenhauses ist bereits jetzt durchgeimpft.

Holetschek begrüßt Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen als ersten Schritt

Wer sich weiterhin gegen die Impfung verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Artmed-Kliniken bieten diesen Mitarbeitenden drei Optionen an:

  • Freistellung vom laufenden Arbeitsverhältnis ohne Lohnfortzahlung, alternativ können Überstunden und Urlaub abgebaut werden
  • Arbeitsverhältnis wird bis zu einer Veränderung der Infektions- und Gesetzeslage ruhend gestellt
  • sofortige Kündigung des Arbeitsvertrages durch die/den Mitarbeitende/r

Aufgrund der hohen Impfquote des Vincentinum-Personals ist aber nicht mit der oft in sozialen Netzwerken zu lesenden „Personalflucht“ zu rechnen.