Augsburger Corona-Regelungen werden an die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung angepasst

Die bayerische Staatsregierung hat am Freitagabend wie angekündigt die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und veröffentlicht. Die Änderungen gelten ab dem heutigen Samstag, den 17. Oktober 2020. Die bisher gültigen Augsburger Regelungen werden an die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung (auf Grundlage der 7-Tage-Inzidenz von 35 bzw. 50) angepasst und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Sicherheitsdienst Ordnungsamt
Die Stadt Augsburg will die Einhaltung der Regelungen verstärkt kontrollieren | Symbolbild Christoph Bruder

Die aktualisierten Regelungen auf Grundlage der aktuellen 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 in Augsburg sind:

  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und Grundstücken sowie in Gastronomiebetrieben (an einem gemeinsamen Tisch) ist auf zwei Haushalte oder höchstens 5 Personen begrenzt.
  • Private Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) sind auf zwei Haushalte oder höchstens 5 Personen begrenzt.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist im gesamten Stadtgebiet der Stadt Augsburg von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt.
  • Corona Ampel

Für Augsburg gelten zusammenfassend daher folgende Regelungen ab sofort. Bei dieser Aufzählung sind auch die Regelungen aufgeführt, welche die Stadt Augsburg bereits erlassen hat, die nun aber von der Staatsregierung bekräftigend festgelegt wurden:

  • Das Schulverwaltungspersonal muss am Arbeitsplatz durchgängig eine Maske tragen.So lange Augsburg beim 7-Tage-Inzidenz-Wert die 50 überschritten hat, gilt in allen Jahrgangsstufen und in allen Hochschulen eine Maskenpflicht auch am Platz.
  • Maskenpflicht gilt außerdem:
    o ganztägig in den bereits festgelegten Gebieten im Bereich der Innenstadt (siehe Karte)
    o Maskenpflicht in allen Kulturstätten, Kinobetrieben bzw. Filmvorführungen, sowie kulturellen Veranstaltungen und Freizeitstätten
    o Tagungen und Kongressen sowie allen Veranstaltungen, die beruflich oder dienstlich veranlasst sind
    o Außerdem in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die es bisher keine besonderen Regelungen gab
    o Ebenfalls in allen Märkten und im Bereich der Lechhauser Kirchweih
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt. To-go-Verkauf (außer alkoholischer Getränke entsprechend der Vorgaben) ist nach wie vor gestattet. Ebenfalls der Aufenthalt, außer es werden Speisen und Getränke konsumiert.
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist in den festgelegten Bereichen (siehe Karte) von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist im gesamten Stadtgebiet der Stadt Augsburg von 22:00 Uhr bis 06:00 untersagt