Ein Augsburger hatte rund 200 Medien mit kinderpornographischen Inhalten besessen, jetzt wurde er vom Amtsgericht Augsburg zu einer Haftstrafe verurteilt.
Ein heute 61-jähriger Mann aus Augsburg hatte seit dem März 2021 insgesamt 191 kinderpornographische Inhalte auf Speichermedien besessen, die Kinder in sexuell motivierter Weise posierend, bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern oder
Erwachsenen oder bei sexuellen Handlungen mit Tieren zeigen.
Zu seiner „Sammlung“ zählten auch 48 jugendpornographischen Inhalten.
Jetzt musste sich der Mann vor Gericht verantworten. Dem Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Drittbesitzverschaffung jugendpornographischer Schriften in 2 tateinheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Drittbesitzverschaffung jugendpornographischer Inhalte in Tatmehrheit mit Besitz kinderpornographischer Inhalte in 191 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Besitz jugendpornographischer Inhalte in 49 tateinheitlichen Fällen vor.
Das Amtsgericht sah die Taten als erwiesen an und verurteilte den Mann in der gestrigen Hauptverhandlung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten.