Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber lädt zur Bürgerversammlung ein

Als demokratisches Forum bietet die Bürgerversammlung sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, als auch der Oberbürgermeisterin und ihrer Verwaltung eine gute Möglichkeit, auf die Stadt bezogene Probleme und Fragen zu diskutieren und Argumente auszutauschen.

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Foto: Wolfgang Czech

Aus diesem Anlass lädt Oberbürgermeisterin Eva Weber alle Augsburgerinnen und Augsburger zu einer gesamtstadtbezogenen Bürgerversammlung ein, die an gesetzliche Vorgaben gebunden ist.

Danach erhalten nach Artikel 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern grundsätzlich nur Gemeindeangehörige das Wort, allerdings kann die Bürgerversammlung Ausnahmen beschließen. Stimmberechtigt sind ebenfalls nur Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. Darunter sind alle Gemeindeangehörigen zu versestehen, die in ihrer Gemeinde das Recht haben, an Gemeindewahlen teilzunehmen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat behandelt werden.

3G-Regel und Maskenpflicht

Für alle Gäste besteht Maskenpflicht. Diese darf am Sitzplatz während der Veranstaltung nur abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird und nebeneinandersitzende Personen dem gleichen Hausstand angehören. Die Veranstaltung unterliegt der 3G-Regel. Daher bitte mitbringen: einen Lichtbildausweis zum Abgleich, den Impf- oder Genesungsnachweis oder einen tagesaktuellen Test (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden). Vor Ort besteht die Möglichkeit, sich einem Corona-Schnelltest zu unterziehen.