Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut – Sperrbezirk im Raum Landsberg erweitert

Das Veterinäramt Landsberg am Lech teilt mit, dass der in der Kreisstadt Landsberg am Lech eingerichtete Sperrbezirk aufgrund einer weiteren Feststellung von Amerikanischer Faulbrut vergrößert wurde. Betroffen sind nun auch die nördlich der A 96 gelegenen Stadtgebiete von Landsberg, der südliche Ortsteil von Altkaufering sowie Teile des Bundeswehrflugplatzes in Penzing.

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Quelle: Landratsamt Landsberg

Am 22.07.2019 wurde im Rahmen der derzeit laufenden Untersuchungen aller Bienenvölker Landsbergs bei zwei weiteren Bienenvölkern im nordöstlichen Stadtgebiet der Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut amtlich festgestellt. Das Landratsamt Landsberg hat daher mit einer weiteren Allgemeinverfügung das bereits existierende Sperrgebiet entsprechend erweitert, wodurch nun auch die nördlich der A 96 gelegenen Stadtgebiete von Landsberg, der südliche Ortsteil von Altkaufering sowie Teile des Bundeswehrflugplatzes in Penzing betroffen sind.

Bienenstände melden

Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Veith, fordert alle in den neu hinzugekommenen Gebieten ansässigen Imker auf, ihre in den Sperrgebieten vorhandenen Bienenstände beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08191-129-1374 zu melden, um diese umgehend amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Außerdem dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in und aus den Sperrbezirken verbracht werden. Aufgegebene Bienenstände sind gründlich zu reinigen und bienensicher zu verschließen. Wilde Bienenvölker, verlassene, offene Bienenkästen und bisher nicht angezeigte Bienenstände können beim Veterinäramt gemeldet werden.

Bei der amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine für Bienenvölker hoch ansteckende, bakterielle, anzeigepflichtige Bienenseuche. Zunächst werden nun alle in den Sperrgebieten vorhandenen Bienenvölker auf das Vorhandensein des Erregers untersucht. Die Sperrbezirke bleiben so lange bestehen, bis alle Untersuchungen abgeschlossen sind und ergeben haben, dass es keine weiteren Fälle gibt. Insbesondere unverschlossene und ungenügend gereinigte Honiggläser können eine Ansteckungsgefahr für Bienen darstellen, da der Erreger auch in zahlreichen Handelshonigen vorkommt. Es ist daher sehr wichtig, dass kein Honig an Bienen verfüttert wird und Honiggläser unbedingt gründlich gereinigt und verschlossen entsorgt werden. Die Übertragung des Erregers erfolgt aber auch durch Verbringen von Bienenvölkern, Austausch von Bienenmaterial (Beuten, Gerätschaften, Waben, Bienenprodukten) oder durch Räuberei unter Bienenvölkern.

Weitere Informationen gibt es beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08191-129-1374.