Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut – Zwei Sperrgebiete in Stadt und Kreis Landsberg eingerichtet

Das Veterinäramt Landsberg teilt mit, dass in der Kreisstadt Landsberg am Lech der Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut festgestellt und zwei Sperrbezirke eingerichtet worden sind. Ll

Am 08.07.2019 wurde in zwei Bienenvölkern im südwestlichen Stadtgebiet der Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut amtlich festgestellt. Das Landratsamt Landsberg hat daher mit einer Allgemeinverfügung zwei ca. 2 km umfassende Sperrgebiete eingerichtet, welches das komplette Stadtgebiet, die Ortsteile Sandau und Friedheim sowie Unter- und Oberdießen –von dort hatte der betroffene Imker die Völker erst kürzlich bezogen- einschließt.

Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Michael Veith, erläutert, dass es sich bei der amerikanischen Faulbrut um eine für Bienenvölker hoch ansteckende, bakterielle, anzeigepflichtige Bienenseuche handelt. Aus diesem Grund greift hier die staatliche Tierseuchenbekämpfung, welche durch das Veterinäramt veranlasst und koordiniert wird. Zunächst werden nun alle in den Sperrgebieten vorhandenen Bienenvölker auf das Vorhandensein des Erregers untersucht. Die Sperrbezirke bleiben so lange bestehen, bis alle Untersuchungen abgeschlossen sind und ergeben haben, dass es keine weiteren Fälle gibt. Die betroffenen Völker wurden bereits am Mittwoch vergangener Woche getötet und unschädlich beseitigt. Der Imker wird von der Tierseuchenkasse entschädigt. Alle ortsansässigen Imker werden daher aufgefordert ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, ihre in den Sperrgebieten vorhandenen Bienenstände beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08191-129-1374 zu melden, um diese umgehend amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Außerdem dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in und aus den Sperrbezirken verbracht werden. Aufgegebene Bienenstände sind gründlich zu reinigen und bienensicher zu verschließen. Wilde Bienenvölker, verlassene, offene Bienenkästen und bisher nicht angezeigte Bienenstände können beim Veterinäramt gemeldet werden. Ii U

„Für den Menschen stellt die Erkrankung keinerlei Gefahr dar, und auch Honig kann ohne Bedenken verzehrt werden, denn der Erreger befällt ausschließlich die Bienenbrut. Jedoch ist die Mithilfe aller Bürger und insbesondere der Imkerschaft nötig, um die Gesunderhaltung der Bienenpopulation im Landkreis Landsberg zügig und dauerhaft zu gewährleisten“, so Veith.

Insbesondere unverschlossene und ungenügend gereinigte Honiggläser können eine
Ansteckungsgefahr für Bienen darstellen, da der Erreger auch in zahlreichen
Handelshonigen vorkommt. Es ist daher sehr wichtig, dass kein Honig an Bienen verfüttert
wird und Honiggläser unbedingt gründlich gereinigt und verschlossen entsorgt werden.
Die Übertragung des Erregers erfolgt aber auch durch Verbringen von Bienenvölkern,
Austausch von Bienenmaterial (Beuten, Gerätschaften, Waben, Bienenprodukten) oder
durch Räuberei unter Bienenvölkern.

Weitere Informationen erhalten beim Veterinäramt unter der
Telefonnummer 08191-129-1374.