Ausgangsbeschränkung in Bayern – der ganze Wortlaut zum Nachlesen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Allgemeinverfügung mit der Folge einer vorläufigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.

Hier geht es zur vollständigen Erklärung zum Nachlesen (PDF)