In insgesamt 27 bayerischen Landkreisen und Städten gilt ab heute, 9. Dezember 2020, ab 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt. Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde.
Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. „Wir müssen das Virus in den Griff bekommen. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!“ +++
Demnach gilt auf der Grundlage der RKI-Zahlen ab heute für folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:
Schwaben
- Landkreis Günzburg
- Stadt Augsburg
- Stadt Kaufbeuren
Darüber hinaus haben folgende Kommunen bereits für heute Abend eine Ausgangssperre verfügt:
- Landkreis Augsburg
- Landkreis Neu-Ulm
restlicher Freistaat
- Landkreis Altötting
- Landkreis Coburg
- Landkreis Erding
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Hof
- Landkreis Landshut
- Landkreis Main-Spessart
- Landkreis Mühldorf a. Inn
- Landkreis Neumarkt i. d. Oberpfalz
- Landkreis Nürnberger Land
- Landkreis Passau
- Landkreis Regen
- Landkreis Traunstein
- Landkreis Wunsiedel
- Stadt Fürth
- Stadt Hof
- Stadt München
- Stadt Nürnberg
- Stadt Passau
- Stadt Rosenheim
- Stadt Schwabach
Darüber hinaus hat folgende Kommune bereits für heute Abend eine Ausgangssperre verfügt:
Stadt Coburg
Zusätzlich zu den genannten Kommunen gilt ab morgen, 10. Dezember 2020 in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:
Stadt Landshut
Landkreis Straubing-Bogen
Landkreis Roth
In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt.
Neben täglichen Presseinformationen wird das Innenministerium ab heute täglich über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern informieren, für die eine Ausgangssperre gilt. Die Übersicht ist künftig täglich ab 17:30 Uhr abrufbar.
Die Liste ist ebenso auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden (www.stmgp.bayern.de).
Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Innenministeriums (www.instagram.com/baystmi, www.facebook.com/BayStMI/ und www.twitter.com/BayStMI).