Ausgangssperre in 40 bayerischen Landkreisen und Städten – ab Mittwoch im gesamten Freistaat

In insgesamt 40 bayerischen Landkreisen und Städten gilt von 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.Polizei

Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. „Wir forcieren den Kampf gegen das Virus weiter. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung mehrerer Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!“

Demnach gilt auf der Grundlage der RKI-Zahlen für folgende Landkreise und kreisfreien Städte heute eine Ausgangssperre:

Schwaben

  • Landkreis Augsburg
  • Landkreis Günzburg
  • Landkreis Lindau
  • Landkreis Neu-Ulm
  • Stadt Augsburg
  • Stadt Kaufbeuren

restlicher Freistaat

  • Landkreis Altötting
  • Landkreis Amberg-Sulzbach
  • Landkreis Coburg
  • Landkreis Dachau
  • Landkreis Deggendorf
  • Landkreis Ebersberg
  • Landkreis Erding
  • Landkreis Freyung-Grafenau
  • Landkreis Hof
  • Landkreis Kronach
  • Landkreis Landshut
  • Landkreis Main-Spessart
  • Landkreis Mühldorf a.Inn
  • Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
  • Landkreis Nürnberger Land
  • Landkreis Passau
  • Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
  • Landkreis Regen
  • Landkreis Rosenheim
  • Landkreis Roth
  • Landkreis Straubing-Bogen
  • Landkreis Traunstein
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
  • Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
  • Stadt Coburg
  • Stadt Fürth
  • Stadt Hof
  • Stadt Landshut
  • Stadt München
  • Stadt Nürnberg
  • Stadt Passau
  • Stadt Rosenheim
  • Stadt Schwabach
  • Stadt Straubing

Darüber hinaus gilt ab morgen Abend, 14. Dezember 2020, in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten eine Ausgangssperre:

  • Landkreis Forchheim
  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
  • Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
  • Landkreis Rottal-Inn
  • Stadt Weiden i.d.OPf.

In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt. Zudem hatte Ministerpräsident Söder am Sonntagmittag mitgeteilt, dass die Ausgangssperre ab voraussichtlich Mittwoch für den gesammten Freistaat gilt.

Neben täglichen Pressemitteilungen informiert das Innenministerium täglich über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die eine Ausgangssperre gilt. Die Übersicht ist täglich ab 17:30 Uhr abrufbar.

Die Liste ist ebenso auf der Homepage des bayerischen Gesundheitsministeriums zu finden.

Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Innenministeriums (www.instagram.com/baystmi, www.facebook.com/BayStMI/ und www.twitter.com/BayStMI).