Das Bayerische Kabinett hat seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Besonders für Veranstaltungen in Kultur und Sport, sowie für die Gastronomie gibt es Erleichterungen.
Die Omikron-Welle führt zwar weiter zu Höchstständen bei den Infektionszahlen. Die Situation in den Krankenhäusern zeigt aber, dass die Infektionsinzidenz nicht mehr der alleinige Gradmesser sein kann: Die Intensivbettenbelegung ist stabil und beträgt nur rund ein Drittel im Vergleich zur bisherigen Spitzenbelastung. Die Hospitalisierung steigt zwar leicht an, allerdings ist sie weiterhin beherrschbar, und es gibt Krankenhauseinweisungen mit und nicht wegen Corona. Droht aber keine Überlastung des Gesundheitssystems, müssen die Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zurückgefahren werden. Für Bayern ist damit der Zeitpunkt zum Einstieg in den Ausstieg der Corona-Maßnahmen gekommen. „Unser bayerischer Weg heißt: Sanfte, kontrollierte und schrittweise Öffnung – in enger Abstimmung mit Medizin und Wissenschaft“, heißt es in einer Mitteilung der Bayerischen Staatskanzlei.
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:
- Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden weiter vereinheitlicht. Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 %. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 %. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht.
- Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird dementsprechend von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.
- Für Seilbahnen besteht eine Kapazitätsgrenze von 75 %.
- Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.
- Körpernahe Dienstleistungen (bisher 2G) sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
- Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.
- Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.
- Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.
Der Bayerische Landtag wird gebeten, in seiner Sitzung vom 15. Februar für Bayern das weitere Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG dafür vorgesehenen Befugnisse festzustellen.