Bayerischer Jagdverband empört über Tötung einer Hauskatze

Der Bayerische Jagdverband (BJV) ist empört über die grausame Tötung einer Hauskatze in einer Lebendfalle in der Region (wir berichteten).

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Foto: SOKO Tierschutz

BJV-Präsident Ernst Weidenbusch: „Die Grundlage für unsere Jagd ist die Achtung vor der Schöpfung. Das, was in den Videos über die Tötung der Hauskatze zu sehen ist, ist nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb für uns nicht hinnehmbar.“ Zwar dürfen Jäger nach dem Jagdrecht wildernde Katzen töten, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Für die weidmännisch jagenden Jäger gilt jedoch das ungeschriebene Gebot, kein Tier zu erlegen, das einen Namen tragen könnte. Das wird auch so in der Jägerausbildung gelehrt, betont Weidenbusch: „Wir lernen unseren Jagdschülern, versehentlich gefangene Katzen grundsätzlich in ein Tierheim zu verbringen, wenn der Besitzer nicht bekannt ist.“

Der Bayerische Jagdverband hat jetzt den so genannten Jägerausschuss von Schwaben gebeten, den Vorfall genau zu untersuchen und gegebenenfalls ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit nach dem Bundesjagdgesetz einzuleiten. Der Jägerausschuss empfiehlt in einem solchen Fall den Behörden, dass der Jägerin der Jagdschein entzogen wird.