Bayerisches Kabinett beschließt Erleichterungen in Grundschulen, bei Sport und Kultur

Ab Mittwoch, 23. Juni 2021, gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen.

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Symbol-Bild von Elchinator auf Pixabay
Unter freiem Himmel entfällt in der Schule, Hochschule und den Kindertagesstätten die Maskenpflicht. Es bleibt auf ausreichenden Mindestabstand aller Beteiligten zu achten.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen im Klassenzimmer nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte die Maskenpflicht.
Bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel bleiben wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. Davon dürfen höchstens 100 ohne feste Plätze (als Stehplätze) mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze.