Bayern führt eine klare Corona-Ampel ein – Einheitliche Regelungen für den Freistaat

Auf dem Hintergrund der steigenden Corona-Fallzahlen hat sich der Bayerische Ministerrat auf einheitliche Maßnahmen für den Freistaat verständigt. Es wurde ein Stufenplan in Form einer “Corona-Ampel” präsentiert.Traffic Lights 5584766 1280

Das Landesamt für Gesundheit meldet am gestrigen Donnerstag 1.072 bekannt gewordene Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Bayern innerhalb eines Tages. Die Zahlen ziehen deutschlandweit deutlich an. Noch sind die Werte im Vergleich mit den Nachbarstaaten deutlich geringer, ein Grund zur Beruhigung ist dies allerdings nicht. Um der teils sprungartig ansteigenden Ausbreitung Einhalt zu gebieten, hatten am Dienstag die Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit der Bundesregierung um einheitliche Regelungen gerungen, heraus kam ein eher kleinerer Schritt.

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Die Bayerische Staatsregierung hat sich auf dieser Basis, sowie auf einer Informationenbasis der nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina beraten. Herausgekommen sind einheitliche, für den Freistaat geltende Regelungen.

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War in der Vergangenheit immer wieder kritisiert worden, dass nicht nachvollziehbar ist, wann was gilt, soll diese “Corona-Ampel” für klare Verständlichkeit sorgen. Auch die Prozesse in den “Risikoregionen” sollen dadurch verschlankt werden, wo bisher lokale Allgemeinverfügungen notwendig waren. „Die Regeln sind einheitlich und verständlich. Je nach regionalem Inzidenzwert gilt mehr Maske, weniger Alkohol und weniger Feiern. Corona lässt sich nur durch die Beschränkung von Kontakten eindämmen und kontrollieren.“, so Ministerpräsident Markus Söder.

Folgende Regelungen wurden vereinbart:

Corona Ampel

7-Tage-Inzidenz über 50

  • Private Feiern werden auf max. 5 Personen oder zwei Haushalte begrenzt
  • Sperrstunde, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr

7-Tage-Inzidenz über 35

  • Private Feiern und Kontakte werden auf max. 10 Personen oder 2 Haushalte begrenzt
  • Sperrstunde, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr
  • Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen und Gebäuden, Fußgängerzonen, Schulen und Veranstaltungen, wenn Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen

7-Tage-Inzidenz unter 35

  • Kontaktbeschränkung: max. 10 Personen oder 2 Haushalte
  • Veranstaltungen: Max. 100 (innen) bzw. 200 (draußen) Teilnehmer erlaubt (Sonderregelungen für Kultur, Sport, Gottesdienste und Versammlungen möglich)
  • Maske auf besondere Anordnung: (z.B. ÖPNV, Schulen, Krankenhäuser, Gastro) und wenn der Mindestabstand 1,5 Meter nicht einzuhalten ist

Generell gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Beachtung der Hygieneregeln