Bayern gestattet Kontakte wieder mit mehr Personen – Auch Feiern wieder möglich

Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor stabil: Die Infektionszahlen sind weiter rückläufig. Die Zahl der Genesenen übersteigt seit einiger Zeit kontinuierlich die Zahl der neu Infizierten. In der Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte gab es in den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen. Die Staatsregierung setzt deshalb ihren Kurs der  Krisenbewältigung fort. Es gilt weiterhin, Rückkehr zur Normalität einerseits und Umsicht und Vorsicht andererseits durch abgestimmte Einzelschritte miteinander in Einklang zu bringen. Die allgemeinen Kontaktbeschränkung werden aber deutlich erweitert.

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Gartenfeste mit Freunden und Familie werden wieder mit bis zu zehn Personen möglich sein. Bei Geburtstagsfeiern und ähnlichem sind auch mehr Menschen erlaubt

Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung werden ab dem 17. Juni 2020 erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen. Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

Die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten werden entsprechend erweitert. Die Rahmenkonzepte der betroffenen Fachministerien werden, soweit erforderlich, entsprechend angepasst.

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Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.

Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.