Bedarf an Kinderbetreuung steigt im Unterallgäu weiter – In vielen Gemeinden wird gebaut, um das Angebot zu erweitern

31 von 52 Unterallgäuer Gemeinden müssen ihre Kinderbetreuung ausbauen, um auch künftig den Bedarf an Plätzen decken zu können. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung des Jugendamts am Landratsamt. Die meisten der betroffenen Kommunen sind laut Saskia Nitsche vom Jugendamt bereits dabei, ihr Angebot zu erweitern.

Kindergarten 504672 640
Symbolbild

Nitsche stellte im Jugendhilfeausschuss die Erkenntnisse aus der sogenannten Jugendhilfeplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung vor. Wie sie erläuterte, gibt es im Unterallgäu aktuell 95 Kindertageseinrichtungen mit mehr als 6600 Betreuungsplätzen. Diese seien im Jahr 2019 zu 90 Prozent und damit um fünf Prozent stärker ausgelastet gewesen als 2018. Dass zehn Prozent der Plätze nicht belegt gewesen seien, bedeute jedoch nicht, dass noch ausreichend Kapazitäten frei seien. Denn: „Das Unterallgäu ist ein Flächenlandkreis und man muss jede Gemeinde einzeln betrachten.“ Das Jugendamt hat für jede Kommune eine sogenannte Bedarfsberechnung vorgenommen. Dabei kam heraus: „In vielen Gemeinden besteht Handlungsbedarf.“ Die meisten Kommunen hätte aber bereits reagiert. In 26 Fällen werde gebaut oder sei ein Bauvorhaben in Planung, um mehr Plätze zu schaffen.

Grund für den zunehmenden Betreuungsbedarf sind Nitsche zufolge vor allem die steigenden Geburtenzahlen und die vermehrten Zuzüge in den Landkreis. „Entgegen der Prognose steigen die Geburtenzahlen seit 2013 an.“ Besonders 2016 und 2018 seien geburtenstarke Jahrgänge gewesen. Zusätzliche Plätze würden aber auch benötigt, weil wegen des sogenannten Einschulungskorridors einige Kinder länger im Kindergarten blieben. Eine Rolle spiele ferner auch der Zuschuss, den Eltern seit einiger Zeit vom Freistaat Bayern für die Kinderbetreuung erhalten.

Damit sich die Gemeinden auf die Kinderzahlen einstellen können, ermittelt das Jugendamt bei der Jugendhilfeplanung den Bestand und den künftigen Bedarf an Betreuungsplätzen. Anschließend spricht das Amt Handlungsempfehlungen gegenüber den Gemeinden aus. Nach 2019 hat das Jugendamt dies vor kurzem erneut getan. „Wir haben das Thema erneut aufgegriffen, da die Lage im Landkreis Unterallgäu weiterhin äußerst angespannt ist und insbesondere der starke Geburtenjahrgang 2016 zu Herausforderungen führt“, erklärte Jugendamtsleiterin Christine Keller. Es seien wiederholt Zahlen erhoben und die Städte und Gemeinden auf den aktuellen Stand gebracht worden.

Im Jahr 2019 besuchten 96 Prozent aller Kinder im entsprechenden Alter einen Kindergarten, 30 Prozent waren in einer Krippe. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss der Landkreis daraufhin wirken, dass ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung steht. Für den Bau und Betrieb der Kindertageseinrichtungen sind die Kommunen zuständig.

Weitere Themen in Kürze

·        Bedürftige Familien erhalten Zuschuss für Ferienfreizeiten: Für Ferienfreizeiten ihrer Kinder erhalten Eltern unter Umständen einen Zuschuss vom Landkreis. Wann dieser gewährt wird, hat der Jugendhilfeausschuss nun festgelegt. Die Förderung können Eltern ab 2021 beim Kreisjugendamt beantragen.

Bezuschusst werden Kinder- und Jugenderholungen freier Träger der Jugendhilfe, öffentlicher Träger, von Wohlfahrtsverbänden und vom Kreisjugendring. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem SGB II beziehen oder Geringverdiener sind. Pro Kind wird die Teilnahme an einer Ferienfreizeit im Jahr gefördert. Diese muss mindestens fünf Tage dauern. Außerdem werden eventuelle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt. Für eine einwöchige Maßnahme gibt es bis zu 80 Euro Zuschuss, für zwei Wochen bis zu 160 Euro und für drei Wochen bis zu 240 Euro. Wie Jugendamtsleiterin Christine Keller erläuterte, gab es schon bisher einen Zuschuss für Ferienfreizeiten. Die Richtlinien seien allerdings aus dem Jahr 1996 und damit veraltet gewesen. Außerdem sei der Zuschuss wenig bekannt gewesen und nur selten in Anspruch genommen worden. Deswegen habe man die Modalitäten nun aktualisiert.

·        Kreisjugendring bekommt neue Geschäftsführung: Der Kreisjugendring bekommt eine neue Geschäftsführung. Im September 2021 tritt der bisherige Geschäftsführer Hans-Reinhard Jungbluth in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein und gibt das Amt an einen Nachfolger ab. Damit ausreichend Zeit zur Einarbeitung besteht, hat sich der Jugendhilfeausschuss dafür ausgesprochen, bereits am 1. April einen neuen Geschäftsführer einzustellen. Die Personalkosten für die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings werden vom Landkreis übernommen. Wie Jugendamtsleiterin Christine Keller erklärte, wurde der Kreisjugendring vom Landkreis mit verschiedenen Aufgaben der Jugendarbeit betraut. Diese wurden in der Sitzung von Geschäftsführer Hans-Reinhard Jungbluth, Mitarbeiterin Sandra Müller und Vorsitzender Kathrin Specht vorgestellt. Die Aufgaben reichen von der Förderung, Beratung und Unterstützung der in der Jugendarbeit Tätigen bis hin zu einem breiten Angebot an eigenen Fahrten und Freizeiten. Darüber hinaus engagiert sich der Kreisjugendring in der Ferienbetreuung der Gemeinden sowie in der Mittags- und Ganztagesbetreuung an den Schulen. Außerdem betreibt er verschiedene Jugendzentren sowie ein Jugendübernachtungshaus mit Zeltplatz in Babenhausen.