Bei Kontrolle auf A8 zwischen Dasing und Augsburg – Ost verwahrloste Hundewelpen entdeckt

Am vergangenen Dienstag (14.12.2021) kurz vor 19:00 Uhr kontrollierte eine Streife der VPI Augsburg ein Fahrzeuggespann (VW-Transporter mit Anhänger) mit serbischer Zulassung, nachdem der Fahrer statt mit den vorgeschriebenen 80 km/h zum Teil mit bis zu 130 km/h unterwegs war.

Polizeigewerkschaft Und Adac Draengen Auf Mehr Verkehrskontrollen 1
Symbolbild Polizei

Nach Abzug aller Mess-Toleranzen konnte ihm ein gerichtsverwertbarer videodokumentierter Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 40 km/h Überschreitung nachgewiesen werden. Das zu erwartende Bußgeld hierfür beläuft sich auf rund 720 Euro incl. Gebühren und Auslagen.

Außerdem konnte dem 55-Jährigen noch nachgewiesen werden, dass er drei ihm offenbar unbekannte Personen an unterschiedliche Zielörtlichkeiten unerlaubter Weise gegen Bezahlung beförderte. Das hierfür fällige Bußgeld beläuft sich incl. Gebühren und Auslagen auf knapp 1.580 Euro, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf gewerblichen Güterverkehr wurde eingeleitet.

Während der polizeilichen Maßnahmen konnten die Beamten Wimmern von Hunden, ausgehend vom Kofferraum des Fahrzeugs, wahrnehmen. Unter einer Decke verborgen, entdeckten sie zwei Hundeboxen mit zwei Zwergspitzwelpen darin. Da sich die Tiere in augenscheinlich schlechtem Allgemeinzustand befanden, wurde eine Amtsveterinärin zur Begutachtung hinzugezogen. Die geschätzt unter drei Monate alten Hunde wurden daraufhin sichergestellt und in einer Tierklinik unter Quarantänemaßnahmen untergebracht. Der 55-jährige Fahrer gab an, gleichzeitig auch Züchter der Zwergspitzwelpen zu sein, gegen ihn wird nun wegen des Verdachts des Tierschmuggels ermittelt. Außerdem wird wegen der festgestellten Verwahrlosung der Tiere ein Bußgeld nach dem Tierschutzgesetz bzw. Tiergesundheitsgesetz fällig, zudem werden ihm auch noch die Kosten für die viereinhalb monatige Quarantäne in Rechnung gestellt, was zusammengenommen eine Rechnung von insgesamt 6.260 Euro ergibt.

Der in Serbien wohnhafte 55-Jährige muss nun ein Bußgeld in Höhe von insgesamt rund 8.560 Euro bezahlen. Zur Sicherung des Bußgeldverfahrens musste der Mann noch an Ort und Stelle einen Teilbetrag als Sicherheitsleistung hinterlegen, zur Abdeckung des Restbetrages musste er ein in Deutschland wohnendes Familienmitglied als Bevollmächtigten benennen, bevor er seine Fahrt – ohne Hunde – fortsetzen durfte.

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