Bereits über 1100 Geflüchtete aus der Ukraine in Augsburg

1100 Geflüchtete aus der Ukraine sind aktuell in offiziellen Unterkünften in Augsburg untergebracht, dazu kommen die Menschen die von Haus aus privat untergekommen sind.F588C071 349F 4C7A 9Ecf 179644F4D6Db

Grundsätzlich ist der Freistaat für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig. Die Kommunen unterstützen, indem sie Not- und dezentrale Unterkünfte bereitstellen. In dieser Form hält die Stadt Augsburg aktuell 680 Plätze vor. Am Impfzentrum ist eine Notunterkunft mit weiteren 300 Plätzen eingerichtet, die am Montag, 28. März, in Betrieb genommen wird. Weitere 500 Plätze sind geplant.
Gewerbliche Wohnraumangebote gesucht
Um die Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten weiter auszubauen, sucht die Stadt Augsburg gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter, die mindestens 20 Wohneinheiten langfristig vermieten können. Sie können sich über die E-Mail [email protected] an das Team Wohnen und Unterbringung der Stadt Augsburg wenden.

Vermittlungsplattform für private Wohnraumangebote

Für private Wohnraumangebote wurde eine Vermittlungsplattform eingerichtet. Auf augsburg.wohnraum.tuerantuer.org können diese online eingestellt werden. Die Angebote erscheinen dann in der Integreat App unter integreat.app/augsburg/de/offers/wohnraum. Bereits 164 Wohnangebote wurden über die Plattform vermittelt. Alle Links und weitere Informationen sind auf augsburg.de/ukraine zusammengefasst.
Registrierung, Leistungen, Informationen
Im ANKER-Zentrum, das die Regierung von Schwaben betreibt, wird die Verteilung von Geflüchteten in Schwaben organisiert. Dort erfolgt auch die Registrierung von Geflüchteten, die in Schwaben untergebracht sind. Nach der Registrierung können sich Geflüchtete, die im Stadtgebiet Augsburg eine Unterkunft haben, bei der Ausländerbehörde der Stadt Augsburg anmelden und ihren ausländerrechtlichen Status klären. Sie können zudem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) beantragen. Sofern die Erstregistrierung zeitlich stark verzögert erfolgt, können auch mittels Kopien aller aktuell gültigen Identitätsnachweise Leistungen wie etwa Geld und Lebensmittelgutscheine beantragt werden. Die Antragsstellung folgt digital. Geflüchtete die dabei Hilfe benötigen, werden vom Amt für Wohnung und Unterbringung, sowie den Freiwilligeninitiativen unterstützt.
Informationen – auch auf Ukrainisch und englisch – sowie Online- Formulare und weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung stehen auf augsburg.de/ukraine zur Verfügung. Geflüchtete können sich zudem in der App Integreat informieren.

Überbrückungsgeld und Lebensmittelgutscheine

Die Stadt Augsburg stellt mittellosen Geflüchteten unbürokratisch als freiwillige Leistung ein Überbrückungsgeld von 50 Euro pro Person und zwanzig Euro pro Kind zur Verfügung. Darüber hinaus bittet die Stadt die Supermärkte um Lebensmittelspenden für die Tafel. Geflüchtete, die Lebensmittelgutscheine vom ASL bekommen haben, können diese in Supermärkten einlösen.

Erhöhte Aufmerksamkeit für Kinderschutz

Unter den Geflüchteten, die nach Augsburg kommen, befinden sich auch zahlreiche Minderjährige in Begleitung von Erwachsenen, deren Beziehung zueinander und deren tatsächliche Situation nicht geklärt sind. Häufig nehmen sie Quartier in privaten Haushalten. Wie das Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) betont, berge dies Risiken bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes. Das Amt bittet daher alle Geflüchteten, Fachkräfte sowie Bürgerinnen und Bürger, besonders wachsam und aufmerksam zu sein. Bei Verdachtsmomenten kann mit der Anlaufstelle Kinderschutz Deutscher Kinderschutzbund Kontakt aufgenommen werden, per E- Mail [email protected] oder telefonisch unter 0821 455 406 21. Auch eine anonyme Beratung ist möglich.