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Betrugsfall im Ostallgäu: 45-Jährige durch Fake-Aktien-App um sechsstelligen Betrag betrogen

Der aktuelle Fall aus dem Ostallgäu

LANDKREIS OSTALLGÄU. Anfang 2025 fiel eine 45-jährige Frau im Ostallgäu auf ein betrügerisches Angebot in einer Chatgruppe auf einer Social-Media-Plattform herein. Diese Gruppe bot vermeintlich Schulungen und tägliche Börseninformationen zum Aktienhandel an.

Das Geschäftsmodell solcher Chatgruppen basiert oft auf dem Schneeballsystem. Ein angeblicher Aktionär behauptet, bereits hohe Gewinne erzielt zu haben und teilt sein vermeintliches Wissen kostenlos, da er für Investoren unter ihm ebenfalls Boni erhalten würde. Mitglieder werden mit dem Versprechen hoher Gewinne gelockt, solange sie es ins „Kernteam“ schaffen – meist durch hohe Überweisungen auf ausländische Konten.

In diesem spezifischen Fall veranlasste die Betrügergruppe die 45-Jährige, sechzehn Mal auf ausländische Konten zu überweisen. Der finanzielle Schaden beläuft sich auf eine niedrige sechsstellige Summe. Die vermeintlich erworbenen Aktien und fiktiven Gewinne wurden in einer App angezeigt, die nicht im offiziellen App-Store verfügbar ist. Die Kriminalpolizei Kaufbeuren hat die Ermittlungen zu diesem Anlagebetrug aufgenommen.

So informieren seriöse Anlageanbieter

Vertrauenswürdige Finanzdienstleister müssen die Risiken ihrer Produkte klar benennen. Die Beratungsergebnisse und -inhalte werden in einem Protokoll festgehalten und an den Anleger übergeben. Im Rahmen einer Beratung sind folgende Informationen zu dokumentieren:

  • Angaben und Wünsche des Anlegers
  • Empfehlungen des Beraters
  • Begründungen für die Empfehlungen

Schutzmaßnahmen gegen Betrug

  • Vermeiden Sie Geldanlagen über unsichere Internetseiten.
  • Lassen Sie sich nicht von unrealistisch hohen Gewinnversprechen beeinflussen; hohe Renditen gehen immer mit hohen Risiken einher.
  • Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht zu schnellen Entscheidungen drängen.
  • Überweisen Sie kein Geld auf unbekannte ausländische Konten.
  • Produktzertifizierungen wie TÜV-Siegel garantieren nicht die Seriosität eines Anbieters oder risikolose Anlagen.
  • Prüfen Sie, ob das Unternehmen von der BaFin oder einer anderen EU-Behörde lizenziert ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin unter www.bafin.de.
  • Diskutieren Sie Ihr Anlagevorhaben mit einer vertrauenswürdigen Person.
Alfred Ingerl
Alfred Ingerl
Alfred Ingerl ist freier Redakteur aus dem Bereich Blaulicht für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und Bayern.

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