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Bitte Maske aufsetzen | FFP2-Pflicht in der Außengastronomie in Augsburg bleibt bestehen

Die Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg zur Regelung der FFP2-Maskenpflicht in der Außengastronomie wird bis 10. März 2022 verlängert. Sie dient dazu, die Gefahr einer Übertragung von Covid-19 in der Außengastronomie zu reduzieren. Weiteren Infektionen und einem Fortbestehen des Inzidenzwerts auf hohem Niveau soll damit entgegengewirkt werden.Bitte Maske Aufsetzen | Ffp2-Pflicht In Der Außengastronomie In Augsburg Bleibt Bestehen

Neben der bayernweit gültigen Zutrittsregel nach 2G (Geimpft,Genesen) für die Außengastronomie, muss in Augsburg auch in der Außengastronomie eine FFP2-Maske getragen werden. An ihrem Sitzplatz können die Gäste ihre Masken abnehmen.

Einzelheiten dazu sind in der Allgemeinverfügung enthalten. Die Einhaltung der Regelung ist durch die Gastronomen sicherzustellen. Die neue Allgemeinverfügung wird zum Freitag, 11. Februar 2022, 0:00 Uhr, wirksam und ist unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

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