Der Landkreis Augsburg wurde wegen der Blauzungenkrankheit vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt.
Ein am 20. Februar festgestellter Fall der Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Rems-Murr (Baden-Württemberg) wirkt sich indirekt auch auf Haltungsbetriebe im Landkreis Augsburg aus. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern schließt alle schwäbischen Landkreise (bis auf Teile des Landkreises Ostallgäu) mit ein.
Dementsprechend wird der Landkreis Augsburg vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt, woraus sich Beschränkungen in der Viehwirtschaft ergeben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Augsburg tritt am Mittwoch, 27. Februar, bis auf Weiteres in Kraft. Für Verbraucher geht von der Blauzungenkrankheit kein gesundheitliches Risiko aus Die anzeigepflichtige Viruserkrankung, die vor allem Schafe und Rinder befällt, gilt für Verbraucher als unbedenklich.
Das Verbringen von ungeimpften Tieren aus einem Sperrgebiet in eine Blauzungen-freie Zone ist noch bis zum 31. März 2019 möglich, wenn die Tiere nicht länger als sieben Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Blauzungenkrankheit untersucht und mit einem Repellent behandelt wurden. Damit sollen die winzigen Stechfliegen (Gnitzen) von den Nutztieren abgehalten werden, welche die Blauzungenkrankheit übertragen.
Als weitere Erleichterung für das Verbringen innerhalb der Restriktionszone wurde eingeführt, dass mit der Antragstellung auf den Tiertransport, der von einer Tierhaltererklärung begleitet werden muss, die Zulassung generell als erteilt gilt.
Bisher 43 Blauzungenausbrüche in Deutschland bestätigt
Aktuell sind 43 Blauzungenausbrüche in Deutschland bestätigt. Betroffene Bundesländer mit einem eigenen Ausbruchsgeschehen sind Baden-Württemberg, wo bislang die meisten Fälle festgestellt wurden, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Für Tierhalter bedeutet dies: Wer Wiederkäuer hält, muss deren Haltung und Standort unverzüglich beim Veterinäramt anzeigen. Die Tiere dürfen außerdem das Sperrgebiet nur unter strikter Beachtung von Auflagen verlassen. Der freie Tierverkehr mit Wiederkäuern ist eingeschränkt.
Das ist die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Wiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas, Vicunas und Guanacos) befällt. Überträger sind Mücken. Die Krankheitssymptome befallener Tiere ähneln denen der Maul- und Klauenseuche. Eine vorbeugende Impfung ist gegen bestimmte Typen des Erregers möglich. Für Menschen ist die Krankheit aber nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können daher ohne Bedenken verzehrt werden.
Ausführliche Informationen zur Blauzungenkrankheit, aktuelle Verbringungsregelungen sowie die aktuell in Bayern festgelegten Restriktionszonen stehen auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.