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Böllerzündung in der WWK Arena mit mehreren Verletzten | Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Hauptbeschuldigten und drei weitere Personen

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen Angeschuldigten wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher  Körperverletzung sowie gegen drei weitere Angeschuldigte wegen Beihilfe zu  diesen Delikten zum Landgericht Augsburg erhoben. 

Böllerzündung In Der Wwk Arena Mit Mehreren Verletzten | Staatsanwaltschaft Erhebt Anklage Gegen Hauptbeschuldigten Und Drei Weitere Personen
Foto: Sebastian Pfister

Dem sich weiterhin in Untersuchungshaft befindlichen Haupttäter wird  vorgeworfen, am 11.11.2023 während des Bundesligaspiels des FC Augsburg  gegen TSG 1899 Hoffenheim einen sog. „Mamba-Böller“ mit enormer  Detonationsgewalt vom Gästeblock aus gezielt in Richtung des Spielfeldes geworfen zu haben. Der Böller schlug im unteren Bereich des direkt  angrenzenden Blocks ein, woraufhin es zu einer heftigen, ohrenbetäubenden  Detonation und einem hellen Blitz kam. Zu diesem Zeitpunkt wärmten sich die  Ersatzspieler des FC Augsburg unmittelbar vor der Tribüne des Gästeblocks am  Spielfeldrand auf.  

Beim geworfenen Böller handelte es sich um einen pyrotechnischen Gegenstand, für den in Deutschland eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und dessen Explosionswirkung deutlich über im Inland  zugelassene Feuerwerkskörper hinausgeht. Der Angeschuldigte soll bereits zuvor in einer WhatsApp-Gruppe mit den Mitangeklagten – in Kenntnis der Detonationsgewalt dieses äußerst gefährlichen Böllers – die Mitnahme zum Spiel nach Augsburg sowie die Zündung im Stadion angekündigt haben. 

Während sich der Haupttäter mit seinem Fan-Schal und seiner Kapuze  vermummt und den Böller gezündet haben soll, wird den drei Mitangeklagten im  Wesentlichen vorgeworfen, sich ebenfalls mit ihren Schals vermummt zu haben,  um ihre Tatbeteiligung zu verdecken und um den Haupttäter mental bei seiner  Tat zu unterstützen. Während der Tatausführung sowie wenige Minuten davor  sollen sie eine Fan-Fahne gezielt vor dem Gesicht bzw. dem Körper des  Haupttäters geschwenkt haben, um diesen bei der Tatvorbereitung bzw. der Tatausführung zu verdecken und die Tatbegehung dadurch zu erleichtern, sowie  um ihn weiter bei seinem Vorhaben in Sicherheit zu wiegen und zu bestärken. Zudem soll einer der Gehilfen ihm das Feuerzeug für die Zündung gereicht  haben. 

Aufgrund der Detonation wurden insgesamt 14 Personen, darunter auch Kinder,  verletzt. Dass es zu keinen weiteren Verletzungen sowie Verletzten – insbesondere der sich aufwärmenden Spieler des FC Augsburg – kam, ist  lediglich dem Zufall geschuldet. 

Das Strafgesetzbuch sieht im vorliegenden Fall für die Herbeiführung einer  Sprengstoffexplosion Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren vor. Für die  Beihilfe hierzu ist der Strafrahmen gesetzlich gemildert auf 6 Monate bis zu 11  Jahre 3 Monate. 




Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss  das Landgericht Augsburg noch entscheiden. Termine zur Hauptverhandlung  wurden noch nicht bestimmt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen  rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten. 

Spiel wird zur Nebensache | Mindestens 11 Verletzte durch Böllerwurf in der Partie des FCA gegen Hoffenheim – Tatverdächtige in Gewahrsam

Presse Augsburg
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