Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen einen Angeschuldigten wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie gegen drei weitere Angeschuldigte wegen Beihilfe zu diesen Delikten zum Landgericht Augsburg erhoben.

Dem sich weiterhin in Untersuchungshaft befindlichen Haupttäter wird vorgeworfen, am 11.11.2023 während des Bundesligaspiels des FC Augsburg gegen TSG 1899 Hoffenheim einen sog. „Mamba-Böller“ mit enormer Detonationsgewalt vom Gästeblock aus gezielt in Richtung des Spielfeldes geworfen zu haben. Der Böller schlug im unteren Bereich des direkt angrenzenden Blocks ein, woraufhin es zu einer heftigen, ohrenbetäubenden Detonation und einem hellen Blitz kam. Zu diesem Zeitpunkt wärmten sich die Ersatzspieler des FC Augsburg unmittelbar vor der Tribüne des Gästeblocks am Spielfeldrand auf.
Beim geworfenen Böller handelte es sich um einen pyrotechnischen Gegenstand, für den in Deutschland eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und dessen Explosionswirkung deutlich über im Inland zugelassene Feuerwerkskörper hinausgeht. Der Angeschuldigte soll bereits zuvor in einer WhatsApp-Gruppe mit den Mitangeklagten – in Kenntnis der Detonationsgewalt dieses äußerst gefährlichen Böllers – die Mitnahme zum Spiel nach Augsburg sowie die Zündung im Stadion angekündigt haben.
Während sich der Haupttäter mit seinem Fan-Schal und seiner Kapuze vermummt und den Böller gezündet haben soll, wird den drei Mitangeklagten im Wesentlichen vorgeworfen, sich ebenfalls mit ihren Schals vermummt zu haben, um ihre Tatbeteiligung zu verdecken und um den Haupttäter mental bei seiner Tat zu unterstützen. Während der Tatausführung sowie wenige Minuten davor sollen sie eine Fan-Fahne gezielt vor dem Gesicht bzw. dem Körper des Haupttäters geschwenkt haben, um diesen bei der Tatvorbereitung bzw. der Tatausführung zu verdecken und die Tatbegehung dadurch zu erleichtern, sowie um ihn weiter bei seinem Vorhaben in Sicherheit zu wiegen und zu bestärken. Zudem soll einer der Gehilfen ihm das Feuerzeug für die Zündung gereicht haben.
Aufgrund der Detonation wurden insgesamt 14 Personen, darunter auch Kinder, verletzt. Dass es zu keinen weiteren Verletzungen sowie Verletzten – insbesondere der sich aufwärmenden Spieler des FC Augsburg – kam, ist lediglich dem Zufall geschuldet.
Das Strafgesetzbuch sieht im vorliegenden Fall für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren vor. Für die Beihilfe hierzu ist der Strafrahmen gesetzlich gemildert auf 6 Monate bis zu 11 Jahre 3 Monate.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Landgericht Augsburg noch entscheiden. Termine zur Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.


