Brexit, Abo-Fallen und Whatsapp: Das ändert sich im Februar

Brexit, Abo-Fallen und Whatsapp: Das ändert sich im Februar


 

BAHNCARDS 50 UND 25 WERDEN ZEHN PROZENT GÜNSTIGER

Über diese Nachricht dürften sich die mehr als fünf Millionen Bahnfahrer in Deutschland freuen: Die Mehrwertsteuer-Senkung für Bahntickets gilt auch für Bahncards. Die Bahncards 50 und 25 mit Gültigkeit ab dem 1. Februar werden künftig zehn Prozent günstiger. Das bedeutet: Eine BahnCard 25 kostet für die 2. Klasse künftig 55,70 Euro statt 62 Euro. Die BahnCard 50 ist nun für die 2. Klasse ab 229 Euro statt 255 Euro erhältlich.

AUS FÜR ABO-FALLEN

Im Internet bieten zahlreiche Unternehmen zahlungspflichtige Abonnements für ihre Dienstleistungen an. Ein verrutschter Klick und schon ist man in der Kostenfalle: Kosten für Drittanbieter wurden nämlich oft über den Mobilfunkvertrag abgerechnet. Damit ist jetzt Schluss. Mobilfunkanbieter müssen ab dem 01. Februar ein sogenanntes Redirect-Verfahren einführen, wenn sie weiterhin Leistungen von und für Drittanbieter abrechnen wollen. Ist ein Smartphone-Nutzer kurz davor, auf dem Smartphone ein Abo abzuschließen, das nicht vom eigenen Mobilfunkanbieter angeboten wird, wird er auf eine Bezahlseite umgeleitet, auf der er den Kauf bestätigen muss.

WHATSAPP BEENDET SUPPORT FÜR ÄLTERE HANDYS

Zurück zur SMS? Das droht einigen Nutzern von Whatsapp, denn auf älteren Smartphones mit veralteten Andoid- oder iOS-Betriebssystemen und auf allen Windows-Smartphones kann der Messenger am Februar nicht mehr genutzt werden.

BREXIT

Und noch vor Monatswechel – am 31.01.2020 – kommt der Brexit. Für Verbraucher ändert sich dadurch erstmal nichts. Der Grund: In einer Übergangsphase bis Ende des Jahres wollen beide Seiten ein Abkommen aushandeln und darüber entscheiden, wie die neuen Beziehungen aussehen sollen. Während dieser Übergangsphase gilt das Europäisches Recht für Großbritannien weiterhin. Gleichzeitig bleiben die Briten bis zum Ablauf dieser Frist weiterhin Bestandteil des EU-Binnemarktes sowie der EU-Zollunion. Allerdings ohne Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen.