Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, Bürgern und Gemeinden die finanzielle Beteiligung an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ermöglichen. Diese neue Regelung soll die Akzeptanz für erneuerbare Energien stärken und die Umsetzung von Projekten fördern.
Verpflichtende Beteiligung für Gemeinden und Bürger
Zukünftig sind Vorhabenträger verpflichtet, individuelle Beteiligungsvereinbarungen mit Standortgemeinden zu schließen. Diese Vereinbarungen beinhalten 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde, verteilt auf Gemeinden und Anwohner. Gemeinden im 2,5-km-Umkreis von Windkraftanlagen und Standortgemeinden für Photovoltaikanlagen werden direkt beteiligt. Neben direkten finanziellen Zahlungen haben Bürger auch die Möglichkeit, sich über Anlageprodukte an Projekten zu beteiligen oder vergünstigte Stromtarife zu erhalten.
Flexibilität bei der Umsetzung
Die flexible Gestaltung der Vereinbarungen ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen vor Ort. Falls es innerhalb eines Jahres zu keiner Vereinbarung kommt, können die Gemeinden eine Ausgleichszahlung vom Projektträger fordern. Diese Gelder müssen dann zur Akzeptanzförderung in der Gemeinde eingesetzt werden.
Stärkung der Energiewende
Mit dieser Entscheidung setzt die Staatsregierung auf Nachhaltigkeit und stärkt die Akzeptanz für erneuerbare Energien. Nach der Anhörung der Verbände wird der Gesetzentwurf finalisiert und im Landtag zur Abstimmung gestellt.


