Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der aktuellen Form nicht für verfassungswidrig. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in der aktuellen Form nicht für verfassungswidrig. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.