Drei Haftbefehle an einem Tag vollstreckt
Am Samstag, den 29. März, vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen München gleich drei Haftbefehle. Der erste Vorfall ereignete sich bei der Ausreisekontrolle, als ein 24-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert wurde. Hier stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl des Amtsgerichts Rosenheim wegen versuchter unerlaubter Einreise gegen ihn vorlag. Die verhängte Strafe von 59 Tagen Freiheitsentzug konnte durch die Zahlung einer Geldstrafe einschließlich Verfahrenskosten abgewendet werden, wodurch ihm die Ausreise gestattet wurde.
Einreise mit bestehendem Haftbefehl
Ein 67-jähriger Mann aus der Türkei hatte bei seiner Einreise ebenfalls mit einem Haftbefehl zu kämpfen. Die Kontrolleure stellten fest, dass er wegen einer Ordnungswidrigkeit von der Staatsanwaltschaft München II gesucht wurde. Die Strafe belief sich auf einen Tag Freiheitsentzug, der durch Zahlung einer entsprechenden Geldstrafe abgewendet werden konnte. Nach Begleichung der Strafe inklusive Verfahrenskosten durfte er in das Bundesgebiet einreisen.
Auflagen nicht erfüllt: Jugendarrest
Der dritte Vorfall betraf einen 21-jährigen Türken, der in die Türkei reisen wollte. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er vom Amtsgericht München zur Festnahme ausgeschrieben war, da er Auflagen nicht erfüllt hatte. Hier standen vier Tage Jugendarrest zur Vollstreckung aus. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der junge Mann in die Jugendarrestanstalt München überstellt.

