Kontrolle an der Grenze: Zwei Fälle von versuchter Schleusung aufgedeckt
Am Montag, den 19. Mai, nahmen Beamte der Bundespolizei zwei Männer wegen des Verdachts der Schleusung fest. Ein albanischer Staatsbürger versuchte, zwei seiner Landsleute mit einem Pkw unerlaubt über die Grenze zu bringen. Einer der Geschleusten war bereits seit drei Jahren illegal in Europa. Ein weiterer Fall betraf eine aus Nigeria stammende Familie, die eine unerlaubte Einreise mit einem Fernbus organisiert hatte. Für alle Beteiligten endete die Reise an der Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen auf der Autobahn 7.
Albanische Staatsbürger überschreiten Aufenthaltsdauer
In den frühen Morgenstunden überprüften Bundespolizisten aus Kempten ein Fahrzeug mit albanischer Zulassung. Der 32-jährige Fahrer besaß einen gültigen Pass und einen italienischen Aufenthaltstitel. Die Beamten stellten jedoch fest, dass die 34-jährigen Mitfahrer ihre visafreie Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten hatten. Einer der Männer hielten sich fast drei Jahre, der andere über zwei Jahre unerlaubt in Europa auf. Der Fahrer wurde wegen versuchten Einschleusens angezeigt und nach Österreich zurückgeschickt. Einer der Mitfahrer musste eine Sicherheitsleistung von 200 Euro zahlen und wurde per Flug nach Tirana zurückgeführt. Der andere führte ein italienisches Dokument mit, das ihm eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bescheinigte, und wurde ebenfalls nach Österreich zurückgewiesen.
Nigerianische Familie ohne gültige Aufenthaltstitel
Am Abend stoppten Bundespolizisten einen Fernreisebus mit der Route von Venedig nach Amsterdam und kontrollierten eine nigerianische Familie. Der 40-jährige Familienvater, seine 38-jährige Frau und ihre drei Kinder im Alter von 3, 5 und 7 Jahren hatten gültige Reisepässe, jedoch waren ihre italienischen Aufenthaltstitel abgelaufen. Der Vater war in Deutschland bereits polizeibekannt und verbüßte eine Haftstrafe wegen verschiedener Delikte, darunter Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch die Frau fiel durch einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz auf. Beide Elternteile hatten in Deutschland bereits erfolglos Asylanträge gestellt. Die Beamten zeigten die Familie wegen versuchter unerlaubter Einreise an, und den Vater zusätzlich wegen des Verdachts der Schleusung. Am nächsten Morgen wurde die Familie nach Österreich zurückgewiesen.


