Nigerianischer Staatsbürger in Zug zwischen Zürich und München aufgegriffen
Am 6. Januar kontrollierte die Bundespolizei im Zug von Zürich nach München einen 46-jährigen nigerianischen Staatsbürger. Der Mann hatte weder einen Reisepass noch einen gültigen Aufenthaltstitel bei sich. Er gab an, von seiner schwangeren Frau aus Frankreich zu kommen und in Deutschland zu wohnen, wo er als Staplerfahrer und Lagerarbeiter beschäftigt sei. Eine zuvor für Deutschland ausgestellte Duldung sei ihm jedoch gestohlen worden.
Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits zweimal erfolglos Asyl in Deutschland beantragt hatte. Die Abschiebung scheiterte bisher aufgrund fehlender Personaldokumente. Zudem hatte er in Italien, Belgien, der Schweiz und Frankreich Asylanträge gestellt, die er nicht abwartete. Aufgrund der Gefahr des Untertauchens ordnete das Amtsgericht Lindau seine Haft zur Sicherung der Zurückweisung an. Der Mann wurde in die Abschiebehafteinrichtung Hof gebracht.
Tunesischer Staatsbürger bei Buskontrolle am Grenzübergang Hörbranz festgenommen
Am 8. Januar kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz die Insassen eines Fernbusses auf der Strecke Rom-Frankfurt. Ein 27-jähriger tunesischer Staatsbürger legte eine deutsche Duldung für Personen mit ungeklärter Identität vor. Auf seinem Smartphone zeigte er ein Foto eines tunesischen Reisepasses mit abweichenden Personaldaten. Weitere Einreisedokumente fehlten.
Der Tunesier war im Jahr 2022 unerlaubt nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt, welches 2024 rechtskräftig abgelehnt wurde. Auch seine Abschiebung scheiterte aufgrund ungeklärter Identität. Wegen versuchter unerlaubter Einreise wurde er angezeigt und in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt eingeliefert.

